Jugend/schülerdisco organisieren. Auf was muß man achten?

  • Unter 16 Jahren wird es da schon eng, da ist das Jugendschutzgesetz nämlich folgender Meinung:

  • Carsten:
    Aber beim "Schulfest" in unserer Schule ist das nie ein Problem, da wird ein Brief an die direkte Nachbarschaft geschickt, das "Event" beim Ordnungsamt angemeldet und gut ist. So schwer ist das nicht.


    Robin



    Reichtschreibfehler? Ich hab heute ne Flasche Oyzu mit Y gesehen. :D

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Ohne mir da jetzt sicher zu sein oder mich gar in der Materie auszukennen, würde ich einfach mal vermuten, dass eine schulische Veranstaltung unter (2) fällt und die Schule als Veranstalter in diesem Fall als "anerkannter Träger der Jugendhilfe" o.ä. gilt.
    Ohne Gewähr, nur eine Vermutung.


    Carsten


    Edit:
    Bei einer Schulveranstaltung sind wohl auch immer Lehrer als Aufsichtspersonen anwesen, die wohl durchaus im Sinne des §5 Jugendschutzgesetz als "erziehungsbeauftragte Person" gelten, somit wäre da alles geklärt. IMHO. ;)

  • Ich will nicht meine Hand in irgendein Feuer legen,
    aber in unserer Schule werden um Punkt 22 Uhr alle unter 16 Jahren (excl. die grad auf Klo sind ;) ) freundlichst gebeten, doch das Schulgelände zu verlassen - und das aus Gründen des JuschG - dementsprechend gelten dann Lehrer nicht als Aufsichtspersonen gemäß §5.
    Aber am einfachsten wäre es, die Veranstaltung unter dem Schulträger laufen zu lassen.


    Trotzdem sollten wir schlafen gehen. In getrenten Betten - IMHO ;)

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Naja, das sollte schon zu schaffen sein. Solche Schülerdiscoveranstaltungen auch außerhalb der Schule, hab ich shcon öfter mal woanders angekündigt gesehen. Also unmöglich ist es sicher nicht.
    Und wer keinen Ausweis vorweisen kann, der muß eben um 22.00 Uhr gehen. Da können ja die Securitys, mal unauffällig durchgehen, und wer recht jung aussieht, muß eben seinen Ausweis dann vorzeigen, oder wenn der keinen hat, gehen.


    Was die zwischen 16 und 18 angeht, die dann länger bleiben dürfenm, und dafür den Ausweis abgeben müssen, denne kann man ja dann einen Zettel oder so in die Hand drücken, der Beweist, daß die einen Ausweis abgegeben haben, und damit über 16 sind.


    Naja, der termincheck gestern hat estmal ergeben, daß sich dieses Jahr kein Termin mehr finden lässt. Aber nächstes Jahr gibt es auch noch Luft zum wegrauchen. :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Was die zwischen 16 und 18 angeht, die dann länger bleiben dürfenm, und dafür den Ausweis abgeben müssen, denne kann man ja dann einen Zettel oder so in die Hand drücken, der Beweist, daß die einen Ausweis abgegeben haben, und damit über 16 sind.


    Den sie dann einem 14-16-jährigen geben und wenn sie gefragt werden, wo der Zettel ist, haben sie ihn leider verloren. Mit dem Ergebnis, dass ein 14-16-jähriger einfach den Zettel zeigt und der, der ihn "verloren" hat, mit dem Secu zum Eingang geht, dort seinen Ausweis raussucht und dass dann ok ist, weil er ja wirklich einen Ausweis abgegeben hat ;)
    Vielleicht machst du es anders, es gibt ja solche Plastikbänder die man einem um den Arm legen kann, die auch nur einmal geöffnet werden können. Mach einfach 2 Farben, einmal z.B. rot für die 16-18-jährigen, einmal grün für die über 18-jährigen und alle andern bekommen kein Band. Mit der folge, dass die Secus um 22 Uhr einmal durchgehen und alle ohne Band entfernen und um 24 Uhr alle mit rotem Band entfernen!?


    Grüsse
    Saschix

  • hätte mal eine frage zu diesem juschg:
    bei uns in der gegend kommt es immer öfters in mode das 16 und 17 jährige einen zettel mitbringen auf dem ihre eltern unterschrieben haben das sie ihre aufsichtspflicht an einen (volljährigen) begleiter übergeben haben und die jugendlichen deshalb so lange bleiben dürfen wie es auf dem zettel vermerkt ist bzw. so lang wie die erziehungsberechtigte person anwesend ist


    ist das einfach so durchsetzbar oder muss man sich da noch weiter absichern??
    wäre super wenn da jemand von euch noch tipps/erfahrungen hätte


    nokia*night*

  • Kommt drauf an um was es geht. :)


    Nach dem JuSchG kann eine erziehungsbeauftrage Person auch eine von den Personensorgeberechtigten beauftragte Person sein, soweit sie auf Dauer oder vorübergehend Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Und was man mit Begleitung erziehungsbeauftragter Personen alles darf, steht ja auch in dem Gesetz. ;)

  • handelt sich bei uns hauptsächlich um besuchsverlängerungsgenehmgungen ( :) ) in discos oder anderweitigen musikveranstaltungen


    "erziehungsaufgaben" kann man aber in diesem fall dann auch sehr weit definieren oder??


    nokia*night*

  • Grundsätzlich ist etwas derartiges möglich, es steht der jeweiligen Disco jedoch trotzdem frei die Minderjährigen Kandidaten nicht reinzulassen.


    Wer sich als Betreiber den Streß mit Minderjährigen und deren "Erziehungsberichtigten" sparen will verzichtet darauf.


    Denn eigentlich darf die Aufsichtsführende Person keinen Alkohol trinken und dem Kind auch nicht von der Seite weichen. Das ist praktisch kaum zu berwerkstelligen von daher lassen sich viele nicht drauf ein


    CH

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