Emailverteiler:Adressweitergabe durch Telefonauskunft?

  • Hallo zusammen,


    hab vorhin ne komische Email weitergeleitet bekommen. Halte das ganze natürlich für nicht ernst gemeint.
    Kann mir jemand näheres dazu sagen?


    Gruß
    Max
    >Betreff: Adressweitergabe durch Telefonauskunft
    >
    >
    >Aus sehr zuverlässiger Quelle haben wir die auch als News auf der
    >LVB-Homepage
    >(http://www.lvbay.de/?menuid=285&pageid=1111111283)
    >eingestellte Info erhalten, dass ab 30.9.04 bei der Nennung einer
    >Telefonnummer auch die dazugehörige Adresse weitergegeben
    >werden darf, außer
    >man erhebt dagegen Widerspruch, was bis 30.09.2004 noch möglich
    >ist.
    >Telefonkunden, die nicht wollen, dass die Auskunft ihren Namen oder
    >ihre
    >Adresse weitergibt, sollten jetzt noch widersprechen. N
    >ach uns vorliegenden Informationen wird die Telekom, die die Daten
    >aller
    >Telefonkunden zentral sammelt, diese erst am 30.09.2004 an die
    >Telefon-Auskunfteien und Verlage weitergeben. Bis dahin können die
    >Kunden
    >noch per Widerspruch verhindern, dass Dritte ihre Daten erfahren.
    >Das neue Telekommunikationsgesetz ermöglicht künftig so genanntes
    >Invers-Suchen: Wer die Telefonnummer weiß, kann die Auskunft nach
    >dem Namen
    >oder der Adresse der Teilnehmer befragen. Verbraucher können
    >dieses nur
    >verhindern, wenn sie einer Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich
    >widersprechen. Dazu sieht das Gesetz eine vierwöchige
    >Widerspruchsfrist vor,
    >die aber Ende August abgelaufen ist.
    >Trotzdem gibt es noch die Gelegenheit, den Datenfluss zu stoppen.
    >Die
    >Telekom, die die Daten aller Festnetz- und Handy-Kunden zentral
    >erfasst,
    >wird diese Informationen erst am Monatsende weitergeben
    >(30.09.2004), sagte
    >T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve dem Tagesspiegel. Jetzt noch
    >eingehende
    >Widersprüche würden tagesaktuell berücksichtigt.
    >Verbraucherschützer raten
    >daher zum Widerspruch. Ist die Adresse erst einmal im Verteiler, kann
    >man
    >sich vor unerwünschter Werbung kaum mehr retten, warnt Carola
    >Elbrecht vom
    >Bundesverband der Verbraucherzentralen.
    >
    >Tipp BLKA SG 525 (Bayerische Landeskriminalamt):
    >Von der Telefonnummer, die gesperrt werden soll (Festnetz oder
    >Handy), die
    >Rufnummer zur automatischen Erfassung des Widerspruchs anrufen.
    >Die
    >Rufnummer wird automatisch gespeichert und die Auskunft deaktiviert.
    >0137 51 03 300 (Zielnummer, die vom eigenen Apparat anzurufen ist)

  • Hab darüber auch nur durch Zufall gelesen, hier im Festnetzforum.


    Auf der aktuellen Telefonrechnung (die vom letzten Monat) stand ebenfalls, dass man widersprechen kann. Hab ich auch gemacht dazu genügte ein Anruf an eine 0137 Rufnummer und die Sache war gelutscht.


    Thema ist aber shcon älter.

  • Hi,


    hab mich nochmal darüber schlau gemacht, scheint ja wirklich was dran zu sein.
    Stand wohl angeblich auf der letzten Telefonrechnung, dass man da zwangsläufig aufgenommen wird wenn man nicht widerspricht :flop:.
    Hier noch zwei Links zu dem Thema "Inverse Telefonauskunft":


    Verbraucherzentrale
    [URL=http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/19/0,1367,MAG-0-2150355,00.html]Heute[/URL]


    Gruß
    Max

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