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  • Um da auch nochmal zu Stellung zu beziehen...
    Es haben mehrere OLG bereits dazu beschieden, dass aus einer eMail-Adresse der wirkliche Inhaber zweifelsfrei hervorgehen muss. So kann die Adresse (das sind nur BEISPIELE!! *g* :D) franzmuellergmbh@t-online.de ja auch der Firma "Fritz Meyer oHG" gehören, die sich diese nur aus Rachgier oder was auch immer gesichert hat. Wäre die Adresse beispielsweise info@franzmuellergmbh.de , so wäre es ein leichtes herauszufinden, wem die Adresse tatsächlich gehört ("DENIC").


    So weit ich informiert bin, ist diese Sache bislang in keinem Gesetzestext wirklich verankert (wenn dies in vorigem Posting so klang, bitte ich das zu entschuldigen). Mein Anwalt hat mich in dieser Sache doch scheinbar etwas zu "übersensibilisiert"... :D Sorry nochmals...


    Tobias

  • Strafbar macht man sich durch den Gebrauch so einer @t-online.de Adresse im gewerblichen Bereich aber definitv noch nicht. Erst wenn man diese Adresse dann auch gebraucht, z.B. im Bereich des § 263 StGB, um von seiner eigenen Person abzulenken, wird sowas u.U. strafrechtlich relevant.


    Im übrigen wird das Strafrecht nicht durch Richterrecht geschaffen. Nur die Anwendung und Auslegung kommt zum Teil aus dem Bereich. Wenn es ein strafrechtlicher Tatbestand wäre, dann müßte es von Gesetzgeber als strafrechtlicher Tatbestand in einem Gesetz festgeschrieben worden sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Rechtsystems (siehe Art. 103 Abs. 2 GG). Nennt sich "Nullum crimen/Nulla poena sine lege" ("Kein Verbrechen/keine Strafe ohne Gesetz", und Richterrecht ist kein Gesetz). Siehe auch hier und hier. Das sollte auch Dein Anwalt wissen... ;)


    Im übrigen kann man auch bei einer @t-online.de Adresse herausfinden, wem die Adresse gehört, da man so eine Adresse nur als T-Online Kunde bekommt, und als solcher ist man dort registriert. Nur ist die Kundenkartei bei T-Online (T-Online nur als Beispiel) nicht für jedermann so einach einsehbar wie das Register der DENIC. Sicher, es gibt andere Mail-Adressen, bei denen das evtl. nicht möglich ist, aber auch die Tatsache an sich erfüllt erstmal noch keinen Straftatsbestand. Da muß noch mehr hinzukommen.


    Gruß, Loco!

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