Um da auch nochmal zu Stellung zu beziehen...
Es haben mehrere OLG bereits dazu beschieden, dass aus einer eMail-Adresse der wirkliche Inhaber zweifelsfrei hervorgehen muss. So kann die Adresse (das sind nur BEISPIELE!! *g* :D) franzmuellergmbh@t-online.de ja auch der Firma "Fritz Meyer oHG" gehören, die sich diese nur aus Rachgier oder was auch immer gesichert hat. Wäre die Adresse beispielsweise info@franzmuellergmbh.de , so wäre es ein leichtes herauszufinden, wem die Adresse tatsächlich gehört ("DENIC").
So weit ich informiert bin, ist diese Sache bislang in keinem Gesetzestext wirklich verankert (wenn dies in vorigem Posting so klang, bitte ich das zu entschuldigen). Mein Anwalt hat mich in dieser Sache doch scheinbar etwas zu "übersensibilisiert"... Sorry nochmals...
Tobias