Muss dem Mieter die Kündigung bestätigt werden?

  • Hallo Zusammen,


    ich hab mal eine Frage, vielleicht kann mir einer von euch da weiterhelfen.
    Ich habe eine Eigentumswohnung die ich vermietet habe.
    Da es einige Unstimmigkeiten gab hat die Mieterin vor längerem firstgemäß die Wohnung zum 1.10 gekündigt.


    Bestätigt habe ich die Kündigung jedoch nicht. Nun frage ich mich ob sich daraus für mich etwatige Nachteile ergeben. Hätte ich die Kündigung bestätigen müssen?


    Den komischerweise hat die Mieterin sich bisher noch nicht gemeldet und ich denke das sie zur Zeit in Urlaub ist. Ich möchte jedoch unbedingt das sie auszieht und auch in keinem Fall länger wie den 1.10 dort wohnen bleibt.


    Weiss einer von euch vielleicht Rat ?


    LG & vielen Dank!
    Sven

  • Wenn sie gekündigt hat, hast Du doch hoffentlich die Kündigung, oder?
    Dann hast Du es schwarz auf weiss und ist okay so.

  • also, bisher hatten wir diesbezüglich noch nie Probleme! Die einzige Bestätigung die wir geleistet haben war bisher eigentlich immer nur ein Anruf über Eingang der Kündigung! Nichts weiter, es sei denn es war eine Kündigungsbestätigung gewünscht! Probleme gab es bisher auch noch nie, auch nicht im nachhinein, schließlich hast du ja auch die schriftliche Kündigung in Händen!


    Ich würde mir viel mehr Sorgen um eine Rücknahme der Kündigung machen... :) besonderst wenn du die Dame raus haben willst!


    Aber wenn es beruhigend auf dich wirkt, investiere zwei Minuten und ne Briefmarke!


    Gruß
    visioneer

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Hallo !


    Im Zweifelsfall schau doch einfach mal unter http://www.Mietrechtsfragen.de oder Poste Dein Anliegen unter http://www.recht.de im Forum (dort kannst Du aber auch nur Nachlesen ) !
    Meistens bekommst Du dort auch direkt eine Antwort von dem Betreuenden Rechtsanwalt(Kostenlos,aber unverbindlich) ! :top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Wenn ich der Mieter wäre, hätte ich mir Gedanken über eine Kündigungsbestägung gemacht. Als Mieter würde ich sowieso nur per Einschreiben mit Rückschein kündigen.


    Du als Vermieter hast ja die Kündigung schwarz auf weiß und da der Mieter zwischenzeitlich keine andere Willenserklärung abgegeben hat, ist alles OK für Dich. :top:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • hallo,


    eine frage stellt sich jetzt !


    hast du die kündigung per einschreiben gesendet oder auf den normalen postweg !
    oder sie nur in den briefkasten geworfen ,wenn ja , mit oder ohne zeugen!


    die mieterin könnte jetzt nämlich auf die idee kommen wenn du keine zeugen hast den erhalt der kündigung zu verleugnen!

  • (hinterhältige) Frage:


    Kannst Du Dir sicher sein, dass die Kündigung, die Du in den Händen hältst, echt ist? Nicht, dass die Mieterin evtl. plötzlich "umfällt" und behauptet, so ein Dokument habe es nie gegeben?


    Eine Kündigungsbestätigung mit verbindlichen Terminansagen (Wohnungs-/Schlüsselübergabe, Kautionsrückzahlung usw.) hätte da so einiges erleichtern können.


    strikeme:


    Nicht er hat gekündigt, sondern die Mieterin...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    eine frage stellt sich jetzt !
    hast du die kündigung per einschreiben gesendet oder auf den normalen postweg !
    oder sie nur in den briefkasten geworfen ,wenn ja , mit oder ohne zeugen!


    die mieterin könnte jetzt nämlich auf die idee kommen wenn du keine zeugen hast den erhalt der kündigung zu verleugnen!


    Du hast den vorangegangenen Thread aber schon gelesen und verstanden, oder? :rolleyes:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Hey erst einmal vielen Dank für eure Hilfe.


    Also die Mieterin scheint wohl grade am ausziehen zu sein und ich bekomme meine Wohnung wieder :-)


    Vielen Dank :-)


    Achja und ich bin der Vermieter nicht der Mieter :-)


    Greetz


    Sven

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!