Hallo,
ich hätte mal eine Frage bez. Mietminderungen.
Wie muss diese vollzogen werden?
Ich habe dafür unterschiedliche Aussagen gefunden. Manche sagen man muss max. 2 Briefe an den Vermieter mit Androhung einer Minderung der Miete schicken; die anderen sagen es reicht ein Brief mit der Aussage die Zahlungen werden um einen bestimmten Satz gekürtzt.
Was stimmt also?
Eine andere Frage wäre noch wie hoch die Minderung bei undichten bzw. nicht schließbaren Fenstern ausfallen darf? Die Urteile fallen allem Anschein nach höchst unterschiedlich aus. Gibt es da irgendeine Richtlinie, worauf man sich berufen kann?
Ich habe hier und hier schonmal einige Ansatzpunkte gefunden und in diesem Musterbrief nähmlich eine andere Aussage gefunden. Anscheinend ist es aber laut einer INet-Seite, wohl so, dass eine zu Unrecht zu hoch angesetzte Mietminderung nicht zum Nachteil des Mieters ausgelegt werden kann. Das würde ja heißen, dass ich einen bestimmten Satz vorschlage - natürlich würde ich diese meiner Meinung nach gerecht ansetzten. Aber wieviel ist das?
Sicherlich hat der ein oder andere schonmal Erfahrungen damit gemacht. In der Suche habe ich dazu recht wenig gefunden, sonder eher was zu spezifischen Minderungsgründen.
MfG
EDIT:
Muss man dabei auch irgendwelche Beweise (Fotos etc.) beilegen. Das wäre bei mir recht schwierig, da beschlagene Fenster erst im Winter auftreten. :mad: