Wer darf Verrechnungs-Schecks einlösen?

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Ich hab den Thread gelesen, letztendlich ist das Geld im Falle eines Falles erstmal weg. Ich sehe nur, dass das Geld meinem Konto nicht gutgeschrieben wurde (was durchaus mehrere Tage dauern kann).


    Wer haftet denn dafür? Ich meine, muß die "falsche" Bank den Geldwert des Schecks an den Scheckaussteller zurücküberweisen oder wird dann gesagt, dass es ja die Schuld des ursprünglichen Empfängers ist da er den Scheck per Brief verschickt hat.


    Und wem melde ich den Verlust? Ruf ich bspw. beim Finanzamt an und dann sehen die bei dem das Geld gelandet ist? Was ist wenn der Brief einfach verloren geht, der Scheck also nie eingereicht wird - wird dann ein neuer Scheck ausgestellt?


    Versenderrisiko? Das ganze kann schon ein bisschen dauern. Bei Verlust wendet man sich an die Bank, wenn die nichts hat an den Aussteller. Normalerweise sind zumindest große Unternehmen bereit und schicken zügig einen neuen. Alles weitere regeln Bank und Unternehmen unter sich.
    Und um gleich vorzubeugen: das Unternehmen behält den Scheck natürlich im Auge, d.h. er wird gesperrt und geguckt, ob er nicht doch schon verbucht ist, somit ist Betrug (zu 99%) augeschlossen.


    greetz,
    autares


    EDIT: Also noch einmal der Verlauf:
    1. Du erhältst den Scheck
    2. Du reichst ihn bei deiner bank ein
    3. Brief geht verloren
    4. Du fragst bei der Bank nach (ca. 1 Woche später)
    5. Bank hat keinen Scheck
    6. Du richtest dich an den Aussteller
    7. Aussteller lässt prüfen und schickt ggf. neuen Scheck
    8. Alter Scheck wird gesperrt
    9. Neuer Scheck wird von dir eingereicht und das Spiel beginnt eventuell von vorne

  • Einen Verrechnungsscheck kann jeder einreichen.
    Man kann halt nur nicht zur Bank gehen, und sich den Scheck Bar auszahlen lassen. Das ganze muss aus Gründen der überprüfbarkeit über ein Konto laufen.

  • Es gibt aber auch Banken, die Verrechnungsschecks direkt bar auszahlen.
    Das passiert z.B., wenn man schon lange Kd. ist, wenn man guter Kd. ist oder wenn der Scheck von einem Institut ausgestellt ist, bei dem ausgeschlossen werden kann, dass der Scheck platzt.


    Generell gibt es doch zwei Varianten beim Verrechnungsscheck:
    einmal mit der Klausel "oder Überbringer" und einmal ohne diese Klausel.
    Bei der ersten Variante ist wirklich egal, wer den Scheck einreicht und bei der zweiten kann nur der Empfänger des Schecks diesen einreichen,

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • mal so nebenbei gefragt: gilt es auch für Verrechnungsscheck die auf eine Firma ausgestellt sind?

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
    TT PARTNERLINKS

  • Hier mal der Link zum ScheckG.


    Wichtig für Dich ist Art. 5 - dort ist die Überbringerklausel verankert. Sobald also "oder Überbringer" auf dem Scheck steht, kann es Dir, Deiner Freundin als auch der Bank, auf der der Scheck eingereicht wird, grundsätzlich egal sein, ob derjenige, der den Scheck einreicht, irgendetwas mit dem zu tun hat, der als Zahlungsempfänger auf dem Scheck eingetragen wurde.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Um den Thread noch mal aufzugreifen..


    Ich hätte dazu noch 2 Fragen, falls jemand so lieb wäre und sie beantworten könnte? :)


    - Es ist doch richtig, dass der Empfänger eines Schecks für denjenigen, dem dieser überschrieben werden soll, selbst entscheiden kann ob er ihn als Voll- oder Blankocheck ausstellt, richtig?


    - Wenn ja, kann derjenige der den Scheck ursprünglich ausgestellt hat (also bei dem sich die Bank das Geld holt, z.B. einer Firma) festellen an wen der Scheck weitergegeben wurde?

  • Er kann sehen wo die Kohle gelandet ist (bei welcher Bank)
    Ich zahl seit Jahren meine Miete mit Verrechnungsscheck und sehe es, wer den dann eingeloest hat. Am Jahresanfang muss (bei mir ist das so, frueher war das immer ein Scheck) ich 4 Schecks ausfuellen, da die Miete pro Q gezahlt wird. Der Vermieter loest dann immer einen Scheck pro Q ein.


    Frueher musste man oft die komplette Jahresmiete mit einem Scheck zahlen.
    Zur Info. Das ist eine ausl. Bank. Ich habe keine Ahnung ob ihr in Deutschland in dem FAll andere Gesetze habt und nicht sehen koennt, wer die Kohle vom Konto geholt hat. Halte ich dann aber fuer sehr merkwuerdig.

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