hi,
in welchem Gesetzbuch kann man nachschlagen wenn es um das Einbehalten von fremden Eigentum geht?
Folgender Fall:
Herr xyz zieht um und vergisst in der alten Wohnung einen Gegenstand. Der Nachmieter zieht ein und findet es, weigert sich aber es rauszurücken. Kann man da irgendwie offiziell dagegen vorgehen?
Danke für eure Hilfe :top:
Vampyre