juristische Frage

  • hi,


    in welchem Gesetzbuch kann man nachschlagen wenn es um das Einbehalten von fremden Eigentum geht?


    Folgender Fall:


    Herr xyz zieht um und vergisst in der alten Wohnung einen Gegenstand. Der Nachmieter zieht ein und findet es, weigert sich aber es rauszurücken. Kann man da irgendwie offiziell dagegen vorgehen?


    Danke für eure Hilfe :top:


    Vampyre

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  • BGB ist schon richtig.
    Du kannst deinen Besitz natürlich einklagen.
    Die Tatsache, dass du ihn irgendwo liegen lässt, ändert nichts an deinen Besitzansprüchen.

  • Schau Dir mal im BGB §985 an:


    "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."


    Eigentümer ist hier der Altmieter welche die Sache vergessen hat.


    Besitzer ist der Neumieter.


    Geht aber nur solange der Altmieter das Eigentum an der Sache nicht aufgegeben hat. (§959 BGB)


    Gruß
    CH

  • ich hab dem Nachmieter Donnerstag einen freundlichen Brief geschrieben, die Lage geschildert und gebeten mich zu kontaktieren. Bis jetzt kam noch keine Antwort. Ich dachte ich warte noch ein paar Tage und Freitag schreibe ich wieder und setze eine Aushändigungsfrist und lasse auch durchblicken dass es zur Anzeige kommt wenn die Sachen bis zum so und sovielten des Monats nicht wieder in meinem Besitz sind. Und dann gehts zur Polizei und Anzeige wird erhoben, ich hoffe es klappt und ich sehe meine Sachen wieder :(

    I scrutinize therefore I am

  • Externe Festplatten (USB). Gibt es eigentlich ein vorgefertigtes Schreiben was ich ihm schicken kann oder reicht etwas formloses?

    I scrutinize therefore I am

  • Schon mal angerufen bei dem guten Mann?



    Nur so als Frage nebenbei...



    Herzlichst, Tobsen

    Quidquid id est, timeo moderatores et dona ferentes.


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  • yup, hab ich, habs über meine alte Tel-nr. versucht aber ich bekomm nur ne Ansage dass der Anschluss nicht freigeschaltet ist. Entweder hat er es noch nicht freigeschaltet oder er nutzt eh nur Handy oder er hat ne andere Tel-Nr. Der Hausmeister will keine Tel-Nr rausrücken weil dies ja vertrauliche Daten sind was ich auch irgendwie verstehen kann, daher bleibt nur der Postweg. Aber in dem ersten Brief hab ich sowohl meine Handynr als auch Email addy angegeben d.h. er kann mich jederzeit erreichen, wenn er denn will...

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