Steuern bei Selbstständigkeit

  • Hallo Freunde,


    ich habe das Angebot, für eine Versicherung als Kundenbetreuer zu arbeiten, allerdings selbstständig und gegen Honorar. Ein monatliches Grundeinkommen i.H. von 3.000 Euro wird mir zugesichert. Nun meine laienhafte Frage: Wie müsste ich dieses Einkommen versteuern? Gibt es einen festen Steuersatz?


    Danke und Gruß


    Stecher

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Müsstest Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Kundennummer und Ust-Nr. ausstellen, müsstest ein Gewerbe haben und somit unter Umständen Gewerbesteuer abführen. Definitiv mußt du aber eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (am Anfang zumeist monatlich) und jährlich mit der Abführung von Einkommensteuern rechnen. Im Internet gibt es aber tausende Seiten zum Thema Selbstständigkeit und auch hier im Forum gibt es sicher den einen oder anderen Link wenn du die Suche benutzt.
    Ein Steuerberater hilft dir sicher auch gern und kann sehr praktisch sein - wenn er auch ein wenig kostet.

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Er sollte sich auch mal den Punkt ScheinSelbständigkeit anschauen.


    Weil ich denke er macht nur diese Versicherung.


    Er ist vielleicht sogar weisungsgebunden.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Naja vielleicht arbeitet er ja dann noch für andere Versicherungen *g*


    So habe ich das vor.

    Stimmts oder hab' ich recht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stecher
    So habe ich das vor.


    Dann schau nach, ob Dir das von der Versicherung, die Dir € 3.000 mtl. zusichert (erscheint mir imho recht hoch!), gestattet wird. Ihr werdet ja sicherlich einen entsprechenden Vertrag abschliessen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Er sollte sich auch mal den Punkt ScheinSelbständigkeit anschauen.


    Ist in diesem Fall irrelevant. Das Stichwort lautet HGB §84 (Handelsvertreter) ... ;)


    Stecher:
    Als HGB 84er kann es aber auch sein, dass du nur exclusiv tätig sein darfst. Vor allem in Verbindung mit dem "Garantieeinkommen" würde ich darauf wetten, dass es so ist.

  • Scheinselbständigkeit ist hier IMHO nicht gegeben, denn Du bist ja als Berater tätigt und kassierst von der Versicherung nur die Prämie. Ob die jetzt garantiert ist oder pro Vertrag ist egal.


    Wenn Du als Handyshopbetreiber von T-Mobile Provisionen kassierst bist Du ja auch nicht scheinselbstängig, nur weil Du nur von einem Anbieter Provisionen bekommst. Du vermittelst ja schließlich an unterschiedliche Kunden...


    Mit Deiner Versicherung solltest Du klären, ob sich der Garantiebetrag netto versteht. Wenn ja, dann kannst Du auch von all Deinen gewerblichen Ausgaben die Mehrwertsteuer zurückverlagen. Die Versicherung würd Dir dann 3000 EUR plus MwSt. zahlen und würde die Steuer vom Finanzamt zurückbekommen. Du müsstest dann die Steuer wiederum ans Finanzamt abführen.
    Zahlt die Versicherung keine Mehrwertsteuer, dann solltest Du mal schauen, ob Du das auch als freien Beruf o.ä. laufen lassen kannst, dann müsste das IMHO ohne MwSt. gehen. Als Kleingewerbe hingegen wird das aufgrund von Umsatzgrenzen bei dem Garantiegehalt wohl nicht laufen (kenne aber die Grenzbeträge nicht für die Befreiung von der MwSt. bei Kleingewerbe).
    Bei einem Gewerbebetrieb hast Du in der Regel mehr Freiheiten, was Du vermarktest und kannst das später noch auf andere Bereiche ausdehnen, was evtl. steuerlich Sinn macht. Ebenso frei bist Du dann auch bei der Angabe von gewerblichen Ausgaben, sofern Du einen Jahresumsatz von ca. 60kEUR nicht überschreitest, danach wird es dann schon etwas aufwendiger, da bilanziert werden muss und keine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder wie das heißt mehr ausreicht.


    Versteuern musst Du, was am Ende des Jahres an Gewinn übrig bleibt. Die Einkommenssteuer richtet sich dabei nach Höhe des Einkommens und nach Deiner Steuerklasse. Dann zahlst Du noch Solizuschlag und Kirchensteuer (wenn Du nicht aus der Kirche ausgetreten bist oder keiner bzw. einer Religion angehörst für die in D. keine Kirchensteuer erhoben wird).


    Du bräuchtest dann noch eine Krankenversicherung. Je nach Alter eine private oder eine gesetzliche (als freiwillig versicherter, z.B. Techniker Krankenkasse). Die gesetzlichen Eignen sich eher ab einem Alter von ca. 40 oder wenn man kein Single ist, die privaten sind recht günstig wenn man in jungen Jahren einsteigt, bieten aber, und das sollte man auch für später berücksichtigen, meist keinen kostenlosen Schutz für Familienangehörige. Hier muss man immer extra Tarife buchen...


    Auch über die Altersvorsorge solltest Du Dir Gedanken machen. Unabhängig von Deinen privaten Versicherungen wäre zudem zu überlegen, ob spezielle Versicherungen für Deine berufliche Tätigkeit Sinn machen: spezielle Haftpflicht, Rechtsschutzsversicherung (keine Privatrechtsschutz!), etc.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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