Fahrkostenerstattung für Dienstfahrten?

  • Hallo, gemäß lehrvideo habe ich die suche verwendet.... brachte aber nichts.....



    nun meine frage.... ich habe zeitweise fahrten für meinen AG zu machen... also fahrten die mit meinem job zusammenhängen.... für diese fahrten mit meinem privat pkw erhalte ich von meinem AG 30 cent je km nach betrachtung der gestiegenen benzinkosten möchte ich mal fragen was andere so bekommen?


    gibt es für die km pauschale eine empfehlung z.g. vom TÜV oder ADAC?



    es gibt halt keine berücksichtigung des pkw es richtet sich alles nach den 30 cent egal ob ich mit nem smar fahre und der kollege mit einem porsche jeder bekommt 30 cent....

  • Die 30ct sind meines Wissens nach üblich, wenn dir das zuwening ist, kannst du natürlich mit deinem Chef verhandeln. Vielleicht habt ihr ja auch einen Firmenwagen, den du für diese Fahrten nehmen kannst.


    Solange du keinen Neuwagen hast, bei dem jeder gefahrene Kilometer einen echten Wertverlust bedeutet, stehst du dich aber mit den 30ct doch ganz gut. Ich versuche möglichst viele Fahrten zu Kunden/Messen/Veranstaltungen mit dem Privat-Wagen zu machen, da sich das für mich wirklich rechnet. :top:

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

  • Wenn Dir 30cent zuwenig sind kannst Du Dir den Rest über den Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurückholen. Das Geld vom Chef stellt nur eine Art "Vorschuß " da, die tatsächlichen KM-Kosten werden durch abziehen dieses "Vorschuß" dann steuerlich geltend gemacht (Fahrtkosten-Erstattungen stehen auf der Lohnsteuerkarte). Dein Chef sollte Dir aber am Jahresende eine Bescheinigung ausstellen, welche Fahrten Du mit Deinen Privatwagen für das Unternehmen bestritten hast und das eben kein Firmenwagen zur Verfügung stand.

  • Auch beim Finanzamt kannst Du nur 30 Cent ansetzen, aber die bekommst Du schon vom Arbeitgeber ersetzt. Wenn Du das bei der Steuerklärung verschweigst, dann ist das Steuerrhinterziehung.

  • Gibt doch noch Verpflegungsmehraufwand etc. Also eine Bescheinigung für Dienstfahrten mit Privatwagen würde ich mir in jeden Fall ausstellen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    ich lasse mir also bescheinigen dass ich 1000 km mit meinem pkw gefahren bin und sage dem finanzamt aber auch dass ich 300 euro schon bekommen habe?


    Richtig, Du bekommst die 300 € einmalig, entweder vom AG oder vom Finanzamt. Aber steuerlich kannst Du darüber hinaus die Verpflegungsaufwände geltende machen, je nach Dauer der Abwesenheit bekommst Du da pro Tag ein Satz in unterschiedlicher Höhe erstattet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von DesertEagle.50
    Richtig, Du bekommst die 300 € einmalig, entweder vom AG oder vom Finanzamt.


    Wenn Du vom Arbeitgeber bereits 30 Cent/km bekommen hast, kannst Du beim Finanzamt keine weiteren Fahrtkosten absetzen.
    Vom Finanzamt würdes Du natürlich nicht 300 EUR erstattet bekommen, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen würde sich um diesen Betrag verringern.

  • aber warum unterscheidet das finanzamt zwischen Fahrkosten (Fahrten zur Arbeit) und Dienstfahrten (Fahrten im Rahmen der Arbeit) Der großteil der Kosten fällt bei mir eh bei den Fahrkosten an. Wollte auch nur mal checken was es sonst so gibt da es die 30 cent schon mehrere jahre (früher 60 PF) gibt.

  • Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. Und zwar habe ich damals 100 Euro im Monat Fahrtkostenzuschuß von meinen Arbeitgeber erhalten. Am Jahresende waren dann auch 1200 Euro Fahrtkostenzuschuß auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Meine tatsächlichen Fahrtkosten waren pro Monat weit mehr als 100 Euro. Ich habe meine Gesamtfahrtkosten (mit Bescheinigung vom Arbeitgeber) dem Finanzamt gegenüber angesetzt, die widerrum die 1200 Euro Arbeitgeberzuschuß abgezogen hatten und die Differenz wurde mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ausgezahlt. War immer ein hübsches Sümmchen....

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