Rechtliche Frage: Ex-Mitbewohnerin will noch Geld

  • Hallo an alle!
    Folgendes ist mir heute passiert:
    Seit einem halben Jahr wohne ich schon nicht mehr in meiner alten WG. Und heute kommt eine SMS von meiner Ex-Mitbewohnerin, die noch 120 Euro Nachzahlung an die Stadtwerke, also für Strom und Gas, von mir haben will. Berechnet wurde von den Stadtwerken der Zeitraum bis Ende August.
    Dazu muss man sagen, dass sie in der Zeit, in der ich nicht mehr dort wohne schon die zweite neue Mitbewohnerin hat, weil der Typ nach mir schon wieder geflüchtet ist. Und ansonsten habe ich im Gegnsatz zu ihr meinen Anteil vom Abschlag immer bezahlt.
    Ich sehe es nicht ein, für etwas zu zahlen, was andere Menschen auch fabriziert haben können. Rein rechtlich gesehen habe aber auch ich 7 Monate in dem berechneten Zeitraum dort gewohnt.
    Da diese falsche Schlange mit Sicherheit sofort zum Papi rennt und Papi schon mal bei 15 Euro, die von einem Reiseunternehmen nicht zurückerstattet wurden, zum Anwalt ging, mache ich mich jetzt auf einiges gefasst.
    Und deshalb meine Frage, bin ich im Recht oder sie? Und was kann mir passieren.
    Und nein, nur um ruhe zu haben, überweise ich dieser Tussi keine 120 Euro. Vielleicht kann mich ja irgendwer in meiner Wut beruhigen!


    Viele Grüße
    Bine

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Warst Du offizieller Mitmieter, standest also im Mietvertrag?
    Warst Du offiziell auch beim Stromlieferanten (Stadtwerke) gemeldet?
    Wenn Du beide Fragen mit "ja" beantworten mußt, dann sehe ich leider schwarz für Dich :mad: ... und würde zähneknirschend zahlen (es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung).
    Ich drücke Dir natürlich die Daumen!!

  • Hast Du denn schon eine genaue Aufstellung über die 120,-? Sind das wirklich nur die anteiligen Beträge für die 7 Monate? Ich würde mir erstmal eine solche Aufstellung mit Kopien der Originalrechnungen schicken lassen.


    Und beim nächsten WG-Wechsel -> Handy-Nummer ändern ;)

    * A little bit of pain never hurt anybody...
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    * Schmerz ist Ansichtssache

  • Hast Du Dir denn die Zählerstände notiert, als Du ausgezogen bist? Dann könntest Du anhand der Abrechnung der Stadtwerke ja genau ausrechnen, wieviel von den 120€ in "Deinen" 7 Monaten angefallen ist.


    Wenn nicht, kannst Du nur rechnen: Gesamtsumme / Personenzahl / 12 * 7


    Wenn die Typen, die nach Dir in der WG gewohnt haben, Energieverschwender waren, zahlst Du dann leider drauf.


    Wenn Du sagst, Du hättest regelmäßig Abschläge gezahlt und sie nicht, dann hast Du aber vielleicht ja schon Deinen Anteil bezahlt oder vielleicht sogar schon überzahlt? Hast Du Nachweise über die gezahlten Abschläge? (jaja, ich weiß, ich bin eine penetrante Buchhalterseele ;) )

    4 8 15 16 23 42

  • Wichtig ist, ob die Nachzahlung nur für den Zeitraum bis zu deinem Auszug in den Betrag drinsteckt.


    Die Eniergieversorger schicken nämlich meisten am Ende des Abrechnungsjahres nochmal Nachzahlungsberechnungen.


    Deine Ex-Mitbewohnerin kann als bis zum Zeitpunkt deines Auszuges bzw. Ende des Untermietvertrages durchuas nachfordern.


    Mußt das alles halt klären, aber zumindest bis zu deinem Auszug mußt du wohl nachzahlen, sofern ein Nachmieter/Mitbewohner direkt nach dir eingezogen ist, entfällt dieser Zeitraum für dich.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • 120,- EUR allein Dein Anteil? und das an einer Nachzahlung? Und das nur für Strom und Gas? Na gut, die Energiepreise steigen stetig, aber das ist nun doch schon happig.


    Wie schon gesagt, laß Dir die Abrechnug in Kopie schicken. Und falls Du dann damals keine Zählerstände notiert hast, mußt Du Deinen Anteil genauso berechnet, wie Saletti es geschrieben hat.


    Sicher, daß ergibt vielleicht nicht genau den Wert den Du selbst verbaucht hast, aber genauer wird man es sicher nicht mehr berechnen können.


    Noch eine kleine andere Sache: In Deinem Miet- bzw. Untermietvertrag (irgendwas wirst Du ja sicher haben) wird dazu doch sicher irgendwas stehen. Hast Du Dich verpflichtet, Dich direkt an den Nebenkosten zu beteiligen, oder steht da, daß Du einen Pauschalbetrag zahlst? Bei einem Pauschalbetrag hätte Deine ehemalige Mitbewohnerin nämlich wahrscheinlich Pech gehabt. Wenn Du Dich direkt an den (tatsächlich anfallenden) Nebenkosten zu beteiligen hattest, hat sie hingegen wohl wirklich einen Anspruch auf Deine Nachzahlung.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

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