Auf Kundenrückgewinnung von Vodafone reingefallen, was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    @herold:...meinst du denn, eine kündigung mit bezug auf diese fehlinformation hätte irgendeine chance? ich mein, ich kann ja absolut nix beweisen....


    Ich habe bisher ganz gute Erfahrungen mit Vodafone gemacht. Ich habe zwar selbst dort keinen Vertrag, jedoch hat sich Vodafone bei Freunden von mir bei Problemen bisher immer sehr kulant gezeigt. Vodafone hat z.B. im Rahmen dieser Partnerkarten-Aktion (bei der von so manchen Shops der Mindestumsatz verschwiegen worden sein soll > auch nachzulesen hier im Forum) Kulanz gezeigt und das Ganze rückabgewickelt, sofern man sich an die Kundenbetreuung gewendet hatte.
    Weißt Du noch den Namen des Mitarbeiters der Kundenrückgewinnungsabteilung?
    Ich würde ein Schreiben aufsetzen und den ganzen Ablauf schildern.
    Wichtig ist hierbei, dass Du deutlich machst, dass Du der Vertragsverlängerung zu den Dir genannten Konditionen zugestimmt hast und nicht zu den hinterher bekanntgewordenen Tarifmerkmalen.
    Wenn Du alles schön sachlich schilderst und dabei höflich bleibst, sollte es klappen.
    Falls die sich jedoch stur stellen sollten, hast Du schlechte Karten. Der Streitwert wird wohl so gering sein, dass es sich ohne eine Rechtschutzversicherung imho nicht lohnen wird deswegen zum Anwalt zu rennen. Hast Du mit Handy um 2 Jahre verlängert oder ohne um 1 Jahr?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Hotlinegeschäfte fallen unter die Rubrik "Haustürgeschäfte" und haben definitiv ein 14tägiges Rücktrittsrecht! Also einfach 1212 anrufen und alles rückgängig machen.Das sollte ohne Probleme funktionieren. ;)

  • So habe denen nun höflich und sachlich gefaxt :D Habe alles geschildert und meinen Vertrag widerrufen bzw. darum gebeten, mir die Konditionen, die mir die Rückgewinnung angeboten hat, zu bestätigen, falls die doch stimmen sollten...


    herold: Leider weiss ich den Namen der Dame von der Rückgewinnung nicht mehr.... habe um 2 Jahre mit neuem Handy verlängert, was das ganze wohl noch komplizierter macht :mad:


    Vodaföhn: Rücktrittsrecht gilt aber imo ab Vertragsabschluss und nicht ab Vertragsbeginn, oder? Und seit Vertragsabschluss sind eben schon mehr als 2 Wochen vergangen...

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Vodaföhn: Rücktrittsrecht gilt aber imo ab Vertragsabschluss und nicht ab Vertragsbeginn, oder? Und seit Vertragsabschluss sind eben schon mehr als 2 Wochen vergangen...


    Wahrscheinlich bist Du aber doch nicht (zumindest nicht schon beim Telefonat) auf die Widerrufsfrist hingewiesen worden, oder?


    Nach § 312d Abs. 2 BGB beginnt die Frist erst mit der Information des Verbrauchers; wenn gar nicht über das Widerrufsrecht informiert wird, gilt i.d.R. eine 6-Monats-Frist (§ 355 Abs. 3 BGB).


    Wie immer nur meine bescheidene Meinung ... :confused:


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    "An allen Tagen keine [Rechts-]Beratung, kein Verkauf..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Wenn Du über wesentliche Vertragsbestandteile getäuscht worden bist, müsste sich die Widerrufsfrist doch entsprechend verlängern, oder? Mir ist allerdings schleierhaft, weshalb man bei D2 so verfährt. Andere Netzbetreiber verlängern nur gegen Unterschrift, zumindest, wenn man dabei ein neues Telefon erhält.


    Gruß herold


    Bei E+ muss man sogar bei einer Rücknahme in Verbindung mit einer GS unterschreiben. Die sichern sich ab, um halt solche Dinge wie bei Crossbuster geschehen, zu vermeiden.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    .... habe um 2 Jahre mit neuem Handy verlängert, was das ganze wohl noch komplizierter macht :mad:


    Dann würde ich mal das Mobiltelefon aus der Verlängerung erstmal nicht benutzen. Kann ja sein, dass man Dir doch entgegenkommt und Du das Telefon zurückgeben kannst. Dann aber nur neu und ohne Gebrauchspuren.
    Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."


  • Wenn auf das 14tägige Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht wurde, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage!

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Wenn auf das 14tägige Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht wurde, verlängert sich die Frist um weitere 14 Tage!


    Ich glaube inzwischen, wir lagen beide etwas daneben ;)


    Es müßte wohl so sein:

    • ordnungsgemäße Belehrung bei Vertragsschluß: 2 Wochen
    • Belehrung erst nach Vertragsschluß: einen Monat


    Für Warenlieferungen gilt dabei: Beginn der Fristen erst mit Erhalt der Ware; Erlöschen des Widerrufsrecht jedoch spätestens 6 Monate nach Vertragsschluß

    • gar keine oder nicht ordnungsgemäße Belehrung: zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht


    So, ich hoffe, diesmal stimmts! :confused:


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  • Hey Leute, super Support hier!
    Wegen der Frist: Wurde bei Vertragsabschluss am Telefon natürlich nicht belehrt, habe jedoch ein paar Tage später mit dem neuen Handy einen Hinweis auf Widerruf bekommen. Nach euren Infos hätte ich also ein Monat Widerrufsrecht, was ich allerdings wieder nicht beweisen kann :D
    Was nöch blöder ist: Das Handy hab ich ja schon schon seit 3 Wochen ist also schon benutz :mad:
    Allerdings isses ein CX65 von Siemens, das mit dem so "gefährlichen" ;) Softwarefehler, was ja gerade eh zurückgerufen wird :D Trotzdem glaub ich nicht wirklich, dass ich da wieder rauskomme :flop:
    Halt Euch auf dem Laufenden!

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  • Wegen dem SW-Fehler wird man Dir wohl eher nicht entgegenkommen.
    Zum Einen ist das ja kein VF-Fehler und zum Anderen gibt es ja die Mögl. diesen Fehler zu beheben.

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

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