ZitatOriginal geschrieben von ArtIst.Max
hm, wie sind denn dann die Fristen fürs Wegfahren? Ab welcher verstrichenen Frist gibt es denn dann die Aufstockung? Halbstundenweise finde ich ziemlich mies...
MfG M.
Kommt IMHO auf das Vergehen an. Schau einfach mal auf die Rückseite von so nem Strafzettel, wo die Vergehen genauer erklärt sind (Nr. 2341 = "Parken ohne Parkschein" usw), da steht dann auch die Staffelung mit drauf.
Bei mir gabs auch 25.- € für parken länger als 2h auf einer Sperrfläche... (Zur Erklärung: Waren beidseitig einer Straße jeweils 2 Parkplätze eingezeichnet, dahinter so ne kleine "Sperrfläche" - hätt ich auch nie gedacht, daß das eine sein soll, sei's drum - ich hab schon 100x diese 2er Parkplätze um meinen winzigen Panda "verlängert", nie gabs Probleme. Jetzt schon, und dann gleich richtig. Tja, selber schuld falsch geparkt = bezahlen. Wir d in Zukunft halt wieder im Hof von der AWO geparkt... Was ich als Mitarbeiter auch darf, aber halt nicht gerne gesehen wird)
Greets