Häufig Strafzettel = Konsequenz?

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Naja, das mag von der Theorie so stimmen.
    Aber die Politessen gehen ja nicht den ganzen Tag die ein und selbe Strasse auf und ab. Die schreiben einen einmal auf und gehen dann weiter durch ihr "Revier".
    Es sei denn, man parkt im eingeschränktem Halteverbot. Da müssen die zweimal vorbei gehen, da man bis zu 3 Minuten ja halten darf. Dann steht auf dem Schein meistens "erste Kontrollzeit" und "zweite Kontrollzeit"


    SiemensmasterXXX


    Das sehe ich auch so. In meinem Fall war es damals so, das ich anfangs immer nur 10 DM zahlen musste. Nachdem ich den MA der Stadt bekannt war, wurde mein Auto wohl doch mal öfters aufgesucht und das Ticket wurde halt "verlängert".


    mfg Axel

  • UUUPS das war zu schnell


    3 Minuten darf man im Parkverbot halten. Wenn man aber das Fahrzeug verläßt, ist es auch bei weniger als 3 Minuten parken. Es muss also von der Politesse nicht erst abgewartet werden.

  • Halb richtig :)
    Du darfst in den drei Minuten zum Bäcker gehen, wenn du dein Auto die ganze Zeit im Blick hast. Sobald du den Blickkontakt zu deinem Auto verlierst, ist es falsch parken.


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Halb richtig :)
    Du darfst in den drei Minuten zum Bäcker gehen, wenn du dein Auto die ganze Zeit im Blick hast. Sobald du den Blickkontakt zu deinem Auto verlierst, ist es falsch parken.


    SiemensmasterXXX


    §12StVO:
    (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

  • Ok, gewonnen :)
    Wieder eine Geschichte von meinem alten Fahrlerer mehr, um die ich beraubt wurde :)
    Aber wieso habe ich dann bei Strafzetteln, die aus einem eingeschränktem Halteverbot resultieren, immer zwei Kontrollzeiten drauf stehen?


    SiemensmasterXXX

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  • Also es ist definitiv in ALLEN Bundesländern so, dass zu oft falsch Parken auch starke Konsequenzen (bis hin zum Fahrverbot) nach sich ziehen kann.
    Wieviel und wann genau ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Was sehr schnell Einfluss in Flensburg hat ist das Parken im eingeschränken- oder absoluten Halteverbot.


    Bei kleineren Delikten ist es nicht ganz so krass. In BaWü habe ich irgendwas mit 5 Strafzettel im Monat in Erinnerung, und danach wirds richtig teuer.
    Am besten schmeißt du mal Google an. Auch haben Auto Bild und ich meine Auto, Motor und Sport erst vor kurzem darüber berichtet. Vielleicht findest du bei denen im Archiv was..

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    IMHO ist 5 Euro Standart für parken auf einem ausgewiesenen Parkplatz ohne ziehen eines Parkscheines.
    Wenn der Parkschein im Auto liegt, jedoch abgelaufen ist, kostet es 10 Euro.


    SiemensmasterXXX


    Die 5 € gelten aber nur für soweit ich weiss 30min. Partzeit. Wenn die Politesse also zu deinem Auto kommt weiss sie ja nicht wie lange du schon auf dem Platz stehst, deswegen kostet es ja auch nur 5 € für das kleinste Ticket.



    Sollte die Politesse aber im laufe des Tages wieder an deinem Auto vorbeikommen dann kann sie dir u. U. mehrere Stunden Parkzeit nachweisen und es wird entsprechend teurer. Bei einem kompletten Arbeitstag können da schonmal 5-35 € (imo bis zur Verwarnungsgeldgrenze - weiss ich aber nicht 100%ig) anfallen. Halt je nach länge und wie es dir die Behörde hinterher auch nachweisen kann. Du scheinst Glück zu haben das bei dir wohl immer nur einmal täglich jemand zur Kontrolle vorbeikommt, das ist selten gworden :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    §12StVO (2): Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.


    SiemensmasterXXX hatte mit seiner Äusserung trotzdem Recht. §12 (2) StVO grenzt das Halten lediglich vom Parken ab.


    Man darf innerhalb der drei Minuten sein Fahrzeug sehr wohl verlassen. Das Fahrzeug muss dann aber im absoluten Wirkungsbereich des Fahrers sein. Will heissen, dass man innerhalb der drei Minuten jederzeit auf sein Fahrzeug zugreifen können muss. Die Rechtssprechung räumt den Leuten, die z. B. kurz Aussteigen um jemanden zur Tür zu begleiten, die gleichen Rechte ein, wie Leuten die im Auto sitzen bleiben.


    Hier wird auch von der "erweiterten Haltregel" gesprochen! :top:


    Grüße,
    Sven

  • An der Stelle muß ich mal nachfragen:
    Bei unserer Bank sind die einzigen 3 Parkplätze vor der Tür fast chronisch belegt. Also kann ich da schonmal nicht hin, wenn ich mal schnell zum Geldautomaten will. Also bleiben mir nur die Straßen, wo aber auf beiden Seiten das Parkverbot (also mit einem roten Streifen) steht.
    Nun brauche ich am Geldautomaten zwar nie 3 Minuten, Karte rein, Karte weg... Äh Geld raus, Karte raus... Das geht schnell. Trotzdem ist das Auto in dem Moment nicht in sichtweite, weil hinter der Hausecke.
    Bisher hatte ich da keine Probleme, hat jedn fall nie jemanden gestört, aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus?


    Bisher war ich eben der Meinung, daß ich das Auto 3 Minuten lang verlassn darf, also auch außerhalb der Sichtweite. Aber jetzt komm ich ins Grübeln. Geht das oder nicht?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • @Siemensmaster:
    Hast Glück gehabt.


    Wenn Du noch mehr sparen willst, überweise den Schuldbetrag (5€) aber ziehe davon 55 Cent ab (Standartbriefporto) und rechne wieder 1 Cent dazu.
    Damit ist das Port für die Mahnung teurer als der Fehlbetrag Gewinn einbringt. Somit hast Du nach 10x Falschparken 1x parken umsonst :D
    Selber getestet.


    Bye FF

    -TT für mich gestorben-

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