Verkehrsordnung in Parkhaus?

  • Hi,


    was für eine Vekrkehrsordnung bz.w Vorfahrtsregelung gilt denn in Tiefgaragen bzw. Parkdecks, wenn nichts dasteht ("es gilt die stvo")?


    Gestern hatte ich das Problem, dass jemand aus einer "Seitenstrasse" rechts, wo auch die ganzen Parklücken sind, auf die "Hauptstrasse" Richtung Ausgang abgebogen ist. Da ich das rote Auto (siehe Skizze) rechtzeitig bemerkt hatte und vorsorglich gebremst habe, ist nichts passiert. Die Frau hat nämlich gar nicht geschaut.


    Gilt in solchen Fällen rechts vor links, also hätte die Frau im roten Auto Vorfahrt gehabt? Oder muss sie warten, weil sie ja nur aus dieser kleiner Nebenstrasse mit den Parklücken kommt?



    Hoffe, jemand kann mir helfen (muss das große Parkhaus mehrmals täglich benutzen).


    Danke!!!


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  • Also da im Parkhaus ja eigentlich eh nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, sollte das Unfallrisiko zumindest im fahrenden Verkehr sehr gering sein.
    Ich bin der Meinung dass dort rechts vor links herrscht!

  • Also in 9 von 10 Parkhäusern steht irgendwo ein Schild:
    Es gilt die StVO sinngemäß. Musst mal suchen ;)


    Das heißt in meinen Augen, dass da auch rechts vor links gilt, d.h. die Dame in dem roten Auto hatte tatsächlich Vorfahrt. :cool:
    Natürlich muss man (und frau) natürlich im Parkhaus besonders aufmerksam sein und die Dame hätte zumindest schauen müssen.


    Aber du hast ja gut reagiert ;)

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Zitat

    Original geschrieben von xcrow84
    Es gilt Rechts vor Links :)


    Dem haben aber schon mehrere Gerichte widersprochen.


    Auf Parkplätzen und in Parkhäusern muß man sich prinzipiell einigen, wer fahren darf und entsprechend umsichtig fahren. Wer auf einem Parkplatz auf sein vermeintliches "Recht" pocht, hat meistens vor Gericht die A-Karte.


    http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

  • Generell gilt die StVO auf allgemein zugänglichen Parkplätzen. Zusätzlich ist aber eine besondere Vorsicht gefordert. Bei einem Unfall hat man also eher eine Mitschuld auch als Vorfahrtsberechtigter.


    In Deinem Beispiel galt rechts vor links, Du hättest also die Hauptschuld. Vorfahrt hättest Du nur bei entsprechenden Vorfahrsschild.

  • Naja da Parkhäuser aber meinstens eine Schranke zum Ticket lösen haben, sind sie imho nicht frei zugänglich! ;)

  • ticket muss gelöst werden, besitze aber eine jahreskarte.
    ich versuche zwar sowieso immer umsichtig zu fahren und auf andere zu achten, jetzt weiss ich aber dass ich sowieso warten muss.


    danke


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  • Zitat

    Original geschrieben von UHT
    Naja da Parkhäuser aber meinstens eine Schranke zum Ticket lösen haben, sind sie imho nicht frei zugänglich! ;)

    Irrelevant. Auch im Parkhaus - Schranke hin oder her - gilt natürlich die StVO. Allgemein zugänglich sind sie auch. Man muss halt nur vorher einen Parkschein ziehen.


    mfg
    Foxy

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