Zitat
sorry für OT:
hatte ich auch gerade gefunden und wollte es kaufen.......aber trockentoast aka metoo war schneller.
eigentlich könnte man doch verlangen das handy für 1euro zu bekommen, oder?
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sorry für OT:
hatte ich auch gerade gefunden und wollte es kaufen.......aber trockentoast aka metoo war schneller.
eigentlich könnte man doch verlangen das handy für 1euro zu bekommen, oder?
ZitatOriginal geschrieben von Black_Leaf
sorry für OT:
hatte ich auch gerade gefunden und wollte es kaufen.......aber trockentoast aka metoo war schneller.
eigentlich könnte man doch verlangen das handy für 1euro zu bekommen, oder?
Hatten wir schon zu hauf, schau mal in den Ebay Problemthread, sonst artet das hier wieder aus
ZitatOriginal geschrieben von Black_Leaf
eigentlich könnte man doch verlangen das handy für 1euro zu bekommen, oder?
Eigentlich nicht!
Wenn er sich auf Irrtum beruft, dann ist's normalerweise nicht möglich!
Aber man kann ja mal probieren, was dabei nun rauskommt.
Chris
also ist es gesetzlich nicht möglich?
hatte nämlich vor ein paar tagen ein 6800 für 1euro ersteigert.
aber so ein ar*** bin ich nich, dass ich dann mit anwalt, etc. drohe.
hat mich nur interessiert wie die rechtslage ist.
MfG Jan
ZitatOriginal geschrieben von Black_Leaf
also ist es gesetzlich nicht möglich?
hatte nämlich vor ein paar tagen ein 6800 für 1euro ersteigert.
aber so ein ar*** bin ich nich, dass ich dann mit anwalt, etc. drohe.
hat mich nur interessiert wie die rechtslage ist.
MfG Jan
Zunächst besteht ein wirksamer Kaufvertrag zu 1€, der irrende Einsteller kann sein fehlerhaftes Angebot jedoch durch Irrtumsanfechtung rückwirkend vernichten, so dass im Ergebnis kein wirksamer Kaufvertrag mehr besteht. Dein negatives Interesse, also das, was dir der Anfechtende zu erstzen hat, geht in so einem Fall auch gegen 0.
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