Garantieabwicklung bei gebraucht oder Ebay Kauf

  • Hallo,
    mal angenommen ich kaufe ein gebrauchtes (z.b. 2 Wochen altes) Handy über Ebay: Welche Garantie/Gewährleistungsansprüche habe ich dann? Wer ist mein Ansprechpartner?Bei meinem T610 von O2 habe ich bei O2 gemeckert und 2 Wochen später hat ein Packetdienst ein neues Handy mitgebracht und meins abgeholt. Macht das O2 nur bei Sony Handys so, oder ist das allgemein bei O2 so?
    Das würde ja stark dafür sprechen lieber ein Handy von O2 zu nehmen.


    Angenommen ich kaufe ein neues Handy bei einem Händler bei Ebay und der geht pleite: Dann sitze ich ohne gewährleistung da und muss hoffen, dass ich zwei Jahre Werksgarantie habe, oder?


    Gruss,
    Hendrik

  • Re: Garantieabwicklung bei gebraucht oder Ebay Kauf


    Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Hallo,
    mal angenommen ich kaufe ein gebrauchtes (z.b. 2 Wochen altes) Handy über Ebay: Welche Garantie/Gewährleistungsansprüche habe ich dann? Wer ist mein Ansprechpartner?Bei meinem T610 von O2 habe ich bei O2 gemeckert und 2 Wochen später hat ein Packetdienst ein neues Handy mitgebracht und meins abgeholt. Macht das O2 nur bei Sony Handys so, oder ist das allgemein bei O2 so?
    Das würde ja stark dafür sprechen lieber ein Handy von O2 zu nehmen.


    Nein, das ist bei jedem Netzbetreiber so. Habe ich schon bei T-Mobile und o2 gemacht, obwohl auf der Rechnung nicht mein Name stand. Mit der Marke des Gerätes hat das rein garnichts zu tun. Vorraussetzung ist natürlich, dass du eine Rechnung mit ausgewiesener IMEI hast.
    Ohne Rechnung hast du keinen Gewährleistungsanspruch, ausser der Privatverkäufer schliesst diese über ihn nicht aus (was aber keiner tut). ;)
    Bei manchen Herstellern (Siemens z.B.) hat man wohl 2 Jahre Werksgarantie, da werden teilweise auch Softwareupdates ohne Rechnung gemacht.
    Allgemein würde ich immer darauf achten, ein Handy mit Rechnung von einem Netzbetreiber zu kaufen (ausser wenn man gerade ein Schnäppchen schlägt ;)).

    Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Angenommen ich kaufe ein neues Handy bei einem Händler bei Ebay und der geht pleite: Dann sitze ich ohne gewährleistung da und muss hoffen, dass ich zwei Jahre Werksgarantie habe, oder?

    Ja, so ist es.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Und das geht *immer* auch wenn nicht dein Name auf der Rechnung steht? Oder hast du da Glück gehabt?


    Hendrik

    Ich weiß nicht genau, ob dies auf Kulanz geschieht, oder ob man darauf einen Anspruch hat, aber ich denke eigentlich schon... vielleicht weiß da jemand mehr. Bei mir ging es in beiden Fällen wie gesagt problemlos.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von henfri
    Hier habe ich darauf die Antwort gefunden.
    http://www.recht.de/index.php3…id=13&seite=31&aid=378630

    Ah, gut zu wissen, dass solche Gewährleistungsaufträge wie ich sie schon erfahren hatte nicht aus Kulanz, sondern auf rechtlicher Basis geschehen. :top:


    Ich denke mal, dass sich wenn, dann auch nur kleinere Händler dagegensträuben wie im verlinkten Beispiel... größere Firmen wie die NB's sind da natürlich nicht so stur.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Dieser "Beitrag" ist aber mit Vorsicht zu genießen, da der Händler in seinen AGB ohne weiteres ein Abtretungsverbot der Mängelhaftungansprüche bestimmen kann.


    Dann ist nix mehr mit "Gewährleistung" für den Zweitkäufer (fall sich der Erstkäufer wirksam von der Mängelhaftung freigezeichnet haben sollte)....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,
    ich sehe gerade auf der Rechnung meines Handys (Stand 2002):
    Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem Vertragverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von O2Germany.


    Heisst das, ich muss mir jetzt von O2 die Erlaubnis holen, dass ich die Gewährleistung dem anderen übertragen darf??


    Gruss,
    Hendrik


  • Ja, eine wirksame Abtretung bedarf der Zustimmung durch o2.
    Diese Zustimmung wird o2 aber in der Regel verweigern.


    edit: Um 8:26 hast du wohl in o-two-service gefragt :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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