wie lasse ich meine freundin bei mir wohnen ?

  • Der Vermieter kann das übrigens ablehnen.
    Das Dauer-Einwohnen von Lebensgefährten oder Freunden oder Untermietern ist genehmigungspflichtig.
    Nur bei Verwandten 1. Grades, in jede Richtung, (Ehepartner zählt natürlich ganz besonders dazu :D ) kann und darf er nichts dagegen haben.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Der Vermieter kann das übrigens ablehnen.
    Das Dauer-Einwohnen von Lebensgefährten oder Freunden oder Untermietern ist genehmigungspflichtig.


    Genau deshalb fragt er doch seinen Vermieter ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Der Vermieter kann das übrigens ablehnen.
    Das Dauer-Einwohnen von Lebensgefährten oder Freunden oder Untermietern ist genehmigungspflichtig.
    Nur bei Verwandten 1. Grades, in jede Richtung, (Ehepartner zählt natürlich ganz besonders dazu :D ) kann und darf er nichts dagegen haben.


    eingetragene Lebensgemeinschaft sollte auch gehen, oder zählt das dann schon als vollwertige Verwandschaft?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Grundsätzlich hat ein Mieter das Recht, einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten. Bevor man ein Untermietverhältnis abschließt, muss man dies dem Vermieter mitteilen. Er kann die Zustimmung hierzu allerdings verweigern bei wichtigen Gründen, die in der Person des Untermieters liegen, oder bei übermäßiger Belegung der Wohnung. Zudem könnte der Vermieter die Miete angemessen erhöhen.



    Wenn allerdings beide in den Ursprungs-Mietvertrag aufgenommen werden sollen, dann ist zu bedenken, dass die Wohnung wieder nur gemeinsam gekündigt werden kann. Dies könnte Schwierigkeiten bei einer etwaigen Trennung geben...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    Wenn allerdings beide in den Ursprungs-Mietvertrag aufgenommen werden sollen, dann ist zu bedenken, dass die Wohnung wieder nur gemeinsam gekündigt werden kann. Dies könnte Schwierigkeiten bei einer etwaigen Trennung geben...

    Aber trotzdem wäre dies die fairste und imho auch beste Lösung. So hat dann jeder einen wirklichen Anteil am Mietverhältnis, und nicht nur irgendeine "unverbindliche Zusage". Ein Untermietverhältnis ist schon besser als garnichts, aber sowas ist imho nichts für Paare, sondern eher was wenn ihr eine übriges Zimmer an jemanden nicht so Bekannten vermieten möchtet. In dem Fall würde ich schon den Hauptmietvertrag entsprechend anpassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber trotzdem wäre dies die fairste und imho auch beste Lösung. So hat dann jeder einen wirklichen Anteil am Mietverhältnis, und nicht nur irgendeine "unverbindliche Zusage". Ein Untermietverhältnis ist schon besser als garnichts, aber sowas ist imho nichts für Paare, sondern eher was wenn ihr eine übriges Zimmer an jemanden nicht so Bekannten vermieten möchtet. In dem Fall würde ich schon den Hauptmietvertrag entsprechend anpassen.


    In der Liebe und im Krieg ist alles erlaubt, da gibt es kein "fair"! :D


    Ich würde ihm empfehlen, ein vom Vermieter genehmigtes Untermietverhältnis aufzusetzen, dann ist man auf der sicheren Seite.
    Außerdem stellt sich mir die Frage, wie ernst es ihm mit der Frau ist bzw. wie gut gefällt ihm die Wohnung. Wenn er dort eine längere Zeit mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, kann er sich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen, sondern muß ihr eine angemessene Frist zum Auszug setzen, dies sieht der Gesetzgeber so vor. Alles andere wäre ja auch ein Unding. Und ist natürlich auch eine Vertrauensfrage.


    Ich lebe mit meiner Freundin und den Kindern in meinem Haus, da gibt es überhaupt keinen Vertrag, wozu auch?


    Gruß,


    Oliver

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