Einberufung erhalten... Was nun tun?

  • Re: Re: Einberufung erhalten... Was nun tun?


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Kurz nach seiner Einberufung hatte er schon die Nase voll und als die anderen in den Hof zum Appell gegangen sind ist er auf's Dach gestiegen, hat dort sein grosses Geschäft erledigt und sich vor den Augen der unten auf dem Appellplatz stehenden mit der Deutschland-Fahne den Hinter abgewischt... Der Mann wurde in der folgenden Woche "unehrenhaft entlassen" :)


    Wenn man "will", kann die BW also ein wirklich kurzes Gastspiel sein :D


    Namd !


    Respekt !
    Da hast Du dich sauber ansalbern lassen !
    Bei solchen Geschichten wanderst Du bestenfalls ordentlich in den Bau, und bekommst ein Verfahren wegen weiss-nicht-was an den Hals. Evtl. bist Du dann, wenn Du rauskommst (btw. bestimmt nicht verkürzt...) sogar vorbestraft.
    Das ist ungefaehr so wie mitm Knast. Da kommste auch nicht raus, wenn Du dich aufführst.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • "Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs.
    1 bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des
    Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister
    Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben. "

    oder man hat einfach 2 ältere Brüder die beide beim Bund waren, so wie
    es bei mir zutrifft :top:

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