Ich würde es per Einschreiben zusenden, genau wie die Kündigung, da hast Du wenigstens einen Nachweis...wegen den 30€ fängst Du keinen Rechtsstreit an ;). Theoretisch kann man auch per Email kündigen, meine Email gestern wurde allerdings direkt in den virtuellen Schredder gejagt (=>Lesebestätigung).
Wie das Verhältnis zwischen Endkunde und Gewerbetreibendem festgelegt ist, bin ich auch mal gespannt....ich tippe aber, dass Du trotzdem einen Nachweis brauchst :).
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