ZitatOriginal geschrieben von manuelr
Muß TB eigentlich meinen Anwalt zahlen, wenn ich zum Anwalt gehe?
Du mußt auf jeden Fall in Vorleistung gehen (aber nur mit der SB; alles, was darüber hinaus geht, rechnet der Anwalt direkt mit Deiner Rechtsschutz ab). Wenn das Ganze vors Gericht geht und Du dort Recht bekommst, dann zahlt er Deine Kosten. Im Falle eines Vergleichs (auch vor Gericht) trägt normalerweise jede Seite ihre eigenen Kosten.
Wenn er hingegen auf ein Schreiben Deines Anwalts gleich reagiert und zahlt, dann sollte der Anwalt in diesem Schreiben ihm auch seine Kosten gleich in Rechnung stellen. Wenn er diese nicht zahlen will, muß man dann halt doch wieder klagen.
Letztlich ist es halt leider so, dass man sich sein Recht hierzulande auch leisten können muss. Dazu gibt es Rechtsschutzversicherungen. Die SBs, die man bei diesen i.d.R. hat, gehört zu den Risiken, die man im täglichen Leben halt so hat...