ZitatOriginal geschrieben von Abakus
Zumindest können die Händler bestätigen, dass das Finanzamt das nicht anders sieht... Da kannst Du auch noch mehr Deine Standpunkte ausführen, die Praxis ist schlicht und ergreifend anders. Was im Übrigen wohl noch nicht geklärt ist, ist, in wie weit bei Nagativbeträgen an Kunden überhaupt Steuer angeführt werden muss. Die Finanzämter sagen, es muss und praktizieren es so. Aber das muss ja nicht richtig sein und ist letztlich nicht maßgeblich, da kommen bestimmt noch Prozesse, die das klären...
Ja, und? Meine Mutter ist Hausfrau und ich helfe mit, trotzdem kann ich nicht kochen.
Ich will mich mit Dir nicht streiten.
Mir ist das eigentlich auch völlig egal, was die Händler hier treiben. Eine Community hilft sich eigentlich untereinander. Deswegen der Hinweis.
Wenn man viele Jahre in der Kanzlei Vollzeit mitarbeitet, braucht man nicht unbedingt einen Abschluß als Steuerberater, um sich ein wenig auszukennen.
Es gibt z.B. den BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
Dort steht u.A. Der Agent (Anmerkung: das wäre hier ja der Händler ) ist nicht berechtigt,dem Abnehmer (Anmerkung : das wäre in dem Fall hier der Endkunde) eine Gutschrift über einen Preisnachlass (Anmerkung :
das ist die im Angebote genannte Auszahlung ) mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....
Es gibt das UStG, was unteranderem vorschreibt, wie eine Gutschrift mit ausgewiesener MwSt aufgebaut werden muss. Denn nur so kann sich der "Ersteller" der Gutschrift auch die Vorsteuer ziehen. Unter anderem ist die UmsatzsteuerID des Empfänger der Gutschrift auf der Gutschrift zu nennen. Ein Endkunde hat keine UmastzsteuerID, auch aus diesem Grund ist eine Gutschrift mit ausgewiesener MwSt an einen Endkunden gar nicht möglich. (wir reden im Moment nicht von einer Gutschrift für eine Retoure, die ja als Gegenbeleg die früher erstellte Rechnung hat) .
Ich will auch nicht länger OT bleiben, jeder Händler muß das UStG kennen oder einen Steuerberater haben, der es kennt. Wer bei der nächsten Umsatzsteuersonderprüfung (und die kommt alle paar Jahre!) auffällt, hat halt Pech.
viele Grüße
Sabsi