ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BigBlue007
Da spricht mal wieder ein Juraprofessor... :D:D
Für Deine Sig empfehle ich das Einfügen des Wortes "richtig" - natürlich an der "richtigen" Stelle...
Bis "Anzeigen" und "Mahnung schicken" stimmts noch. Wenn auch sinnvollerweise in umgekehrter Reihenfolge.
"Gerichtsvollzieher" ist natürlich Unsinn. Damit ein Gerichtsvollzieher tätig werden kann, ist es erforderlich, dass man entweder vorher einen Mahnbescheid gegen ihn beantragt hat und er diesem nicht widersprochen hat, oder aber man im Rahmen einer Gerichtsverhandlung Recht zugesprochen bekommt und somit einen vollstreckbaren Titel gegen ihn in der Hand hat.
Also 1.)... Stimmt falsch eReihenfolge hab einfach schnell getippt...
2.)
Ich hab hier schriftlich vom Amtsgericht Stuttgart einen Vollstreckungsantrag mit Auftrag an den dortigen Gerichtsvollzieher der mir das recht gibt 30 jahre lang mein Geld einzufordern. Geht jetzt nicht um Timo sondern jemand anderes aber genauso wird das wohl bald auch bei Timo sein.
Klar kann er Einspruch einlegen bloss sind die schlagenden Beiweise einfach bei mir...
Also sollte er nichts machen wird automatsich gefändet sollte er Einspruch einlegen dann hat er ebenfalls verloren.
3.) Hab ich das " Da spricht mal wieder ein Juraprofessor... :D:D" nie behauptet und ich verbitte mir doch solche Aussagen. Beleidigen kannste andere. Ich kann dir nur so sagen das ich es so schwarz auf weiß vor mir liegen habe...
Gruß Helge