Nokia Garantie Frage Display

  • Hi Leute


    Hät ne kleine Garantiefrage zu Nokia, ich hab heute ein neues Display für mein 8850 bekommen, da ich beim alten den bekannten Displayfehler hatte. Wie siehts denn jetzt mit weiterer Garantie aus, die normale Garantie (Mobilezone 1 Jahr) läuft in einem Monat aus, hab ich aufs Display dennnoch wieder 1 Jahr Garantie.


    Denn eigentlich ist ja anzunehmen, dass der Fehler wieder kommt in einem
    halben Jahr oder so. Oder wurde das Display mal verbessert? Ich hab einfach keine Lust, das Display in nehm halben Jahr auf meine Kosten ersetzten zu müssen, dann verkauf ich das Handy jetzt lieber.


    Wieviel kostet denn so ein Display überhaupt wenn mans kostenpflichtig ersetzten muss?


    Und noch was, ich komm aus der Schweiz, ändert das irgendwas an den Garantiebestimmungen oder ist das dasselbe wie bei euch?


    Sorry für die vielen Fragen aufs mal, aber ich hab mir gedacht, ich muss mich heute mal da registrieren, denn da kann mir sicher weitergeholfen werden!


    gruss bazzman

  • Bei uns in D unterscheidet man zw. gesetzlicher Gewährleistung, die seit Anfang des Jahres 2 Jahre beträgt, und der Herstellergarantie, die dieser nach Gutdünken festlegen kann. Wenn eine Reparatur auf der Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung passiert, dann verlängert sich diese Gewährleistung für die Reparatur ab dem Zeitpunkt des Rückerhalts des Gerätes um wiederum zwei Jahre. Die Herstellergarantie jedoch verlängert sich nicht.


    Da Ihr m.W. keine 2 Jahre gesetzl. Gewährl. habt, ist die Reparatur vermutlich unter den Bedingungen der Nokia-Garantie zustande gekommen. Und dann hast Du leider keine erneute Garantie auf das Display.


    Was meinst Du mit "mobilezone-Garantie"? Ist das eine freiwillige Garantie von denen (dann gilt das hier über die Herstellergarantie gesagte mit Sicherheit auch dafür), oder meinst Du damit Eure gesetzliche Gewährleistung?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn eine Reparatur auf der Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung passiert, dann verlängert sich diese Gewährleistung für die Reparatur ab dem Zeitpunkt des Rückerhalts des Gerätes um wiederum zwei Jahre.


    Das stimmt so nicht.. Wenn du in der Gewährleistungszeit ein Gerät zur Rep bringst, verlängert sich die Garantie um gar keine Zeit. Es gab mal Ausnahmefälle, in der sich die Zeit um die Zeit der Reparatur verlängerte, sonst aber verlängert sich nichts. Wäre zwar schön, ist aber nicht, denn dann könnte man in der Theorie sein Gerät nach knapp 2 Jahren zur Rep bringen und hätte dannach wieder 2 Jahre Garantie?!??!?!

    ***data downloading***

  • Zitat

    Original geschrieben von SiN
    Wäre zwar schön, ist aber nicht, denn dann könnte man in der Theorie sein Gerät nach knapp 2 Jahren zur Rep bringen und hätte dannach wieder 2 Jahre Garantie?!??!?!


    Ja z.b. bei meinem Auto ist das aber auch so, dass ich auf ersetzte Teile (und nur auf die) ein Jahr Teilegarantie hab, ab Einbaudatum.


    Aber bei Nokia in dem Fall nicht, denn Gewährleistung gibts bei uns nicht, nur die normale 1 Jahr Nokia Garantie.


    gruss Bazzman

  • SiN:


    Eine Reparatur und/oder Ersatzteil ist, genauso wie die ursprüngliche Sache, eine Leistung bzw. ein Kaufgegenstand, auf den der Verkäufer Gewährleistung geben muss. Wenn ich nach 23 Monaten ein Display tauschen lasse, dann habe ich in der Tat erneut 2 Jahre Gewährleistung auf dieses Display. Der von Dir skizzierte worst case (aus Händlersicht) ist zwar etwas weit hergeholt, theoretisch aber absolut richtig. Wie gesagt mit der Einschränkung, daß man eben wirklich nur auf die durchgeführte Reparatur bzw. das getauschte Teil erneut Gewährleistung hat. Wenn nach 23 Monaten das Display getauscht wird und nach weiteren 23 Monaten geht die Tastatur kaputt, dann fällt letzteres natürlich nicht unter die Gewährleistung.


    bazzman:


    In der CH gibt es überhaupt keine gesetzlichen Garantieregelungen? :eek:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Eine Reparatur und/oder Ersatzteil ist, genauso wie die ursprüngliche Sache, eine Leistung bzw. ein Kaufgegenstand, auf den der Verkäufer Gewährleistung geben muss. Wenn ich nach 23 Monaten ein Display tauschen lasse, dann habe ich in der Tat erneut 2 Jahre Gewährleistung auf dieses Display.


    Das stimmt leider nicht! Selbst wenn es sich bei dem Ersatzteil um Neuware handelt, so verlängert sich die Garantie dafür nicht um weitere 2 Jahre. Denn gekauft wurde ja nicht das Ersatzteil (hier: das Display), sondern das Mobiltelefon.


    Die Verjährung beginnt gem. § 438 Abs. 2 BGB mit der Übergabe der Sache (also des Mobiltelefons zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses).


    Die gesetzliche Gewährleistung, und zwar für das gesamte Gerät (in unserem Falle ein Mobiltelefon), ist und bleibt nur 2 Jahre. Zwar gewähren manche Hersteller auf "frisch" eingebaute Teile erneut eine sog. Teilegarantie (meist 3 Monate), aber gesetzlich hat man ausser der Ursprungsgarantie nichts dazugewonnen.

    ... addicted to BlackBerry ...

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