Ich sehe da nix von einer Garantie. Denke da steht dann Aussage gegen Aussage, z.B. wenn Du Ihm dieses Angebot per Email gemacht hast und dieses nun verneinst.
thalabel
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Ich sehe da nix von einer Garantie. Denke da steht dann Aussage gegen Aussage, z.B. wenn Du Ihm dieses Angebot per Email gemacht hast und dieses nun verneinst.
thalabel
eBay Rechnung.
Hallo TT's,
ich wollte nicht gleich einen neuen Thread eröffnen, denn es geht auch um eBay.
Ich habe mich zur Lastschrift angemeldet.
eBay hat mir vor 14 Tagen eine Rechnung geschickt in der drinsteht, dass sie in den nächsten 5-7 Tagen abbuchen würden, aber bisher ist noch nichst passiert.
Wie ist das bei euch. Bei mir stimmen alle angegebenen Daten, deswegen wurndere ich mich so. Ist das normal ?
Gruss
Martin
SiN und thalabel:
Was soll das denn?
Wenn es zugesichert war, war es zugesichert. Das hat nix mit schriftlich zu tun, auch nix mit der Beweisbarkeit, sondern imho damit, dass man zu seinem Wort steht.
Wenn superreal sich da dumm ausgedrückt hat, dann würde ich an seiner Stelle mal tief in mich kehren und forschen, was ich da gesagt habe. Und wenn dabei rauskommt, dass wohl doch zwei Wochen zu verstehen waren, dann würde ich dazu stehen - natürlich eine Funktionsprüfung des Geräts vorbehalten, wenn es am Anschluss lag, sieht die Sache anders aus.
Wie die Sache rein formularjurisitsch aussieht und dass der Käufer sicher ein Beweisproblem hätte, ist mE zunächst mal zweitrangig, erst kommt ausnahmsweise mal die Moral...
thalabel: Der Text einer evt. EMail müsste natürlich geprüft werden. Wenn´s da so drin steht...
Gruß, lmn
Die zwei Wochen Garantie sind sowieso uninteressant, und die genauen Garantiebedingungen irrelevant, da nach aktueller Rechtssprechung (seit Januar 2002) eine 24-monatige Gewährleistungfrist gilt, die zwar ausgeschlossen werden kann aber, da ich in deiner Auktion dazu nichts gesehen habe, wohl nicht ausgeschlossen wurde.
Somit hat der Käufer ein Anrecht auf Gewährleistung innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf, wobei innerhalb der ersten sechs Monate sogar noch die Beweislastumkehr greift, d. h. du musst beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war, um einen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber deinem Käufer zu verneinen. (Wobei das aber bei Elektronik, die gerade mal zwei Monate hält so ziemlich unmöglich sein dürfte)
Allerdings solltest auch du gegenüber dem Verkäufer, der dir das Autoradio verkauft hat ebenfalls Gewährleistungsrechte haben.
@ gummibaum, bullet
Ihr hab recht. Ich habe mich da tatsächlich geirrt. Die Beweislastumkehr trifft tatsächlich nur auf Verträge zwischen Endverbrauchern und Unternehmen zu.
@all
Da aber dann keine Beweislastumkehr greift, hat sich die Gewährleistung mit dem Einbau quasi erledigt. Für später auftretende Mängel hat ein privater Verkäufer nicht zu haften.
Dann wird aber das Garantieversprechen wieder relevant. Ob dann aufgrund dessen gehaftet werden muss, hängt wohl von der Formulierung in den E-Mails ab.
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