Hartz IV und Bürgerversicherung ... warum statt dessen keine sozialliberale Lösung?

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929




    Bei euch also nicht ?


    So ist es. Ich bekomme die Kleidung nicht gestellt. Von der Steuer absetzen geht auch nicht, da ich sie ja privat verwenden könnte, wenn ich denn wollte. ALG-2 zahlen übrigens gar keine Steuer oder täusche ich mich da. Ok, klar, sicher immer noch ein andere Maßstab und anderes Niveau von dem ich ausgehe. Aber das Steuerargument zählt m.E. hier halt nicht, weil die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.


    Rincewind:


    a) behaupte ich nicht objektiv zu sein, Hartz IV finde ich subjektiv richtig.
    b) tut es weniger Polemik auch
    c) thx für die Info hinsichtlich der Mahlzeit, deswegen habe ich ja gefragt. Aber auch ein zweites Frühstück frisst sicher nicht den kompletten Zusatzverdienst auf? Jaja, ich weiß, dann ist es vielleicht nur noch ein 0,50 Cent Job...


    btw: noch ein interessanter Artikel:


    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,316198,00.html

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    So ist es. Ich bekomme die Kleidung nicht gestellt. Von der Steuer absetzen geht auch nicht, da ich sie ja privat verwenden könnte, wenn ich denn wollte.


    Ich habe noch nie gehört das das Finanzamt prüft ob Du die Kleidung "privat" anziehen könntest. Natürlich kannst Du die Kleidung absetzen dazu sogar noch die Reinigungskosten. Mach ich nämlich schon seit Jahren so und hat noch nie Ärger gegeben. Es gibt Pauschalsätze für sowas, die trägst Du im Formular ein und fertig. Da wird nichts mehr geprüft solange die Pauschalen nicht überschritten sind.


    Paßt doch super Dein toller Artikel. Meinst Du das die Erntehelfer Ihre Klamotten bei Ihrer verschwitzten, dreckigen Schwerstarbeit JEMALS noch einmal privat anziehen könnten ?



    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber das Steuerargument zählt m.E. hier halt nicht, weil die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.


    Nein der ALG2 Empfänger zahlt keine Steuern. Und er kann von seinem Hungerlohn somit nichts absetzen was Du sehr wohl kannst, obwohl Du wesentlich mehr verdienst. Sobald der ALG2 Empfänger einen Job nach geht, ob 1 Euro oder sonstwas, hat er die gleichen Kosten aufzuwenden wie Du. Und er hat sogar noch mehr, nämlich die nicht unerheblichen Bewerbungskosten (Porto, Bewerbungsfoto, Papier, Umschläge, Fahrten zum Vorstellungsgespräch) für einen richtigen Job. Du kriegst es wieder, der ALG2 Empfänger nicht. Und das obwohl der sowieso schon nichts hat. Eigentlich unerhört. :flop:


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer

    c) thx für die Info hinsichtlich der Mahlzeit, deswegen habe ich ja gefragt. Aber auch ein zweites Frühstück frisst sicher nicht den kompletten Zusatzverdienst auf? Jaja, ich weiß, dann ist es vielleicht nur noch ein 0,50 Cent Job...


    Nein nicht das Frühstück. Aber die ganzen anderen Kosten. Und somit wird der 1 Euro Job nicht zum Verdienst-, sondern wohl eher zum Verlustgeschäft.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    (...) Natürlich kannst Du die Kleidung absetzen dazu sogar noch die Reinigungskosten. Mach ich nämlich schon seit Jahren so und hat noch nie Ärger gegeben. Es gibt Pauschalsätze für sowas, die trägst Du im Formular ein und fertig. Da wird nichts mehr geprüft solange die Pauschalen nicht überschritten sind.


    Steuerrechtlich kannst Du m.W. nur Arbeitskleidung absetzen, die ausschließlich als solche genutzt wird und als solche genutzt werden kann. Beispiel: Krankenschwesternuniform, die wird niemand privat anziehen (gewisse Ausnahmen lasse ich mal außen vor :D Gegenbeispiel: Bankeranzug, den kann man privat anziehen und der kann deshalb eigentlich nicht abgesetzt werden. Soweit die Theorie.


    In der Praxis gebe ich jedoch meine Anzüge auch an und bekomme die auch anerkannt (soweit ich es nachvollziehen kann).

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  • Zitat

    Original geschrieben von DesertEagle.50

    In der Praxis gebe ich jedoch meine Anzüge auch an und bekomme die auch anerkannt (soweit ich es nachvollziehen kann).


    Ja es zählen meines Erachtens nur die Pauschalen und wenn die nicht überschritten werden prüft das Finanzamt nicht weiter und es geht durch. Ansonsten eben die Reinigungskosten, die fallen auf jeden Fall an. Und wenn nur prozentual. Aber auch hier gibt es Pauschalen.

  • Ich habs zu Beginn der Ausbildung getan, es wurde nicht anerkannt und danach habe ich es halt nicht wieder versucht. Das mit den Pauschalen wusste ich nicht. Aber Bankeranzug an sich ist eigentlich nicht absetzbar. Führt aber ein wenig am Thema vorbei;-)


    Rincewind: Polemik bringt einfach nix. Kommt oft dann zum Einsatz, wenn die Argumente ausgehen. Aber prima, dass ich nicht onjektiv bin, Deine Fakten aber nicht von der Hand zu weisen sind...mag sein, dass sie auf Dich zu treffen, aber eben noch nicht auf jeden ALG-2-Empfänger.


    Und ob der 1-Euro Job nun zum Gewinn- oder Verlustgeschäft wird, da können wir uns vermutlich bis zum Jahresende drüber streiten, lass uns einfach abwarten, wie die Praxis aussieht...alles andere wird eh nicht weiterführen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber Bankeranzug an sich ist eigentlich nicht absetzbar. Führt aber ein wenig am Thema vorbei;-)


    Nein Armani Anzug für 2000 Euro ist für einen Bankkaufmann nicht absetzbar. Das ist aber auch gut so. :D



    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer


    Und ob der 1-Euro Job nun zum Gewinn- oder Verlustgeschäft wird, da können wir uns vermutlich bis zum Jahresende drüber streiten, lass uns einfach abwarten, wie die Praxis aussieht...alles andere wird eh nicht weiterführen.


    Die Praxis wird sein das die Arbeitslosenzahlen mit den 1 Euro Jobbern statistisch gesehen sinken werden. Viele fallen sogar ohne Job raus, kriegen nichtmal ALG2 weil die Frau z. B. noch Arbeit hat. Und das wird die Allgemeinheit beruhigen und die Regierung (welche auch immer) feiert die Erfolge. Der ALG2 Empfänger rutscht in die Armutsfalle ob nun mit oder ohne 1 Euro Job und bleibt somit unerkannt. Aber so ist es ja auch gewollt. Der Druck auf die Beschäftigten wächst, weil jeder nach nur 1 Jahr Arbeitslosigkeit von Hartz IV betroffen sein kann. Die Beschäftigten werden arbeitstechnisch und zu jeden Lohn alles hinnehmen um da nicht landen zu müssen. Tolle Entwicklung, aber da muß sich jeder seine eigene Meinung drüber bilden oder selbst in diese Falle laufen. Dann wacht auch der letzte auf.

  • Und n Anzug von der Stange für weniger als 200 Euro aus m Fabrikverkauf? ;)


    btw: die zukünftigen ALG-II-Bezieher erhalten am 31.12.2004 nochmal das alte Geld und am 01.01.2005 bereits das erste ALG-II. Ist das auch ein Verlustgeschäft?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Und n Anzug von der Stange für weniger als 200 Euro aus m Fabrikverkauf? ;)


    btw: die zukünftigen ALG-II-Bezieher erhalten am 31.12.2004 nochmal das alte Geld und am 01.01.2005 bereits das erste ALG-II. Ist das auch ein Verlustgeschäft?


    Arrrghhhh !!


    Wenn diese Diskussion jetzt in so eine Richtung führt,kann man ja hier weiterdiskutieren oder zusammenführen :rolleyes:


    http://www.telefon-treff.de/sh…adid=121225&pagenumber=15

    Nix..............

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