ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Wenn es aber um richtige Berufskleidung geht, wie z.B. so einen weisse Kleidung für einen Job im Krankhaus, dann hat entweder der Arbeitgeber die Kleidung kostenlos zu stellen oder die Anschaffungskosten voll zu bezahlen.
http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1534268.html
Ich zitiere:
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen alle Kosten selbst bezahlen, die ihnen durch ihren "Ein-Euro-Job" entstehen.
(...)
Ein Pressesprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte auf Anfrage von MDR.DE, dass Erwerbslose auch für ihre Arbeitskleidung aufkommen müssten.
(...)
Mitarbeiter regionaler Arbeitsagenturen schließen nicht aus, dass das verdiente Geld komplett wieder für den Job verbraucht werden muss. ALG-II-Empfänger hätten dann trotz "Ein-Euro-Job" nicht mehr Geld in der Tasche, als wenn sie nicht arbeiten würden.