Sonderkündigung??

  • Zitat

    Original geschrieben von MrTel
    Wenn dir vertraglich zugesicht wurde, dass du jeden Monat kostenfrei einen Tarifwechsel durchführen darfst und das nun nicht mehr machbar ist --> ganz klar: SK


    Siehe mein letzen Post.


    Er kann wechseln. Der Knackpunkt ist aber, das er bei einem Wechsel die neuen AGB aktzeptieren muss --> kein kostenloser Wechsel mehr möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von MrTel
    Wenn dir vertraglich zugesicht wurde, dass du jeden Monat kostenfrei einen Tarifwechsel durchführen darfst und das nun nicht mehr machbar ist --> ganz klar: SK


    Hi,


    ich will dir ja nicht auf die Füße treten und habe auch meine eigene Meinung zu der neuen Idee der Bepreisung ..


    aber vertraglich zugesichert hieße schriftlich , da mündliche Nebenabreden im Zweifelsfall nicht gelten ( steht irgendwo ..suche ich morgen. drin ). Und wenn du dir aktuelle Tarifbroschüren anschaust .. alles recht schwammige Formulierungen .


    Ich denke ein, Sokü ist dünnes Eis.


    In diesem Sinne


    MR

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Die neuen AGBs muss man doch nur bei einem neuen Vertrag oder einer VVL akzeptieren, denn ein bestehender Vertrag, in dem ein monatlicher Wechsel kostenlos ist, kann durch einen solchen, vertraglich zugesicherten Wechsel, wohl kaum in einen "neuen" Vertrag mutieren, denn dann waere es ja nicht ein Wechsel nach meinen Vertragsregeln, oder? Vorallem muessten mir dann bei jedem Tarifwechsel die neuen AGBs zugeschickt werden, was bei mir bisher nochnie geschehen ist. Also ist eher das Umstellen des Vertrages und weniger die Wechselgebuehr die SoKue Begruendung.




    Viel Spass


    Nokiaschrotter

    Der mit dem Ericsson tanzt!


    Erst suchen --> dann denken --> dann einen neuen Thread eroeffnen!

  • Ich möchte mich ja nicht unbeliebt machen, aber ist nicht ein gewählter Tarif Bestandteil eines Vertrages?


    Wenn also jemand einen T&M 120 hat, und diesen downgraden möchte, so ist dieses eine Vertragsänderung des Kunden zu Ungunsten von E+!


    Könnte man sagen, es sei legitim, daß sie sich den niedrigeren Umsatz ausgleichen?
    Sonst fangen die bald an, ein Sonderkündigungsrecht einzufordern, und schmeißen ihrerseits die Kunden aus den Verträgen raus, die alle Nas lang den Tarif anpassen wollen, und dadurch dem Vertrag nicht gerecht werden.


    Aus der Sicht kann man das auch sehen...
    ...wenn man es will. :eek:


    Aber eigentlich ärgert mich das auch, bin ja schließlich auch Verbraucher!!!!

  • Also ich bin der Meinung das es kein Sonderkündigungsrecht bei dieser Änderung gibt da E-Plus diesen Satz auch in den Alten AGB´s festgeschrieben hat


    Auszug :


    Änderungen einer Zusatzdienstleistung
    zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.


    Den Satz erkläre ich mir so das E-Plus jederzeit bei Zusatzdienstleistung, wie z.B Tarifwechsel,den Preis erhöhen darf ohne das der Kd ein Anrecht auf Sonderkündigung hat.


    Gruß Callmaster


  • Den Auszug hatte ich ja bereits gepostet. Die Frage ist nur, ob eine solche Klausel vor Gericht halten würde...
    Allen anderen Handybesitzern wird ein SoKü eingeräumt, nur E-Plus setzt sich darüber hinweg. Alleine das ist schon ein Grund für mich nicht zu diesem Verein zu wechseln.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von callmaster
    Änderungen einer Zusatzdienstleistung
    zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.


    dazu sage ich nur:
    ...] Bestimmungen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen [...] sind unwirksam!

    MrTel

  • Zitat

    Original geschrieben von MrTel
    dazu sage ich nur:
    ...] Bestimmungen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen [...] sind unwirksam!


    Die Frage ist nur, wer beurteilt in einem konkreten Fall, ob eine Bestimmung unangemessen benachteiligt. Dies ist schon ziemlich schwammig ausgelegt. Ich denke mal, daß E-Plus das anders bewertet als der Verbraucher.


    Ich fürchte, daß hier nur ein Gericht bewerten könnte, wie die aktuelle Sachlage nun auszulegen ist. Aber bis da mal einer eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt hat, sind meine Verträge schon regulär ausgelaufen. Und bei diesem NB werde ich definitiv nicht verlängern, da ich Knebelverträge auch bei den Anderen bekomme. Den kleinen Aufpreis zahle ich für die bessere Funkversorgung gerne drauf. Ich bin jetzt trotzig.... ;)


    PS: Ich war mal ein begeisteter E-lien..... :(

  • Tarifbroschüre 2002


    Wenn es jemanden interessiert, habe ich hier die Tarifbroschüre (den T&M Auszug) Stand 03/2002 als Kopien.


    Wenn es jemand einscannen könnte, würde ich es ihm faxen und dann hätten wir das hier für die Allgemeinheit zum Download. (Ich könnte auch ein PDF draus machen, wenn es jemand scannt)


    Da steht explizit drin als "Highlight aller T&M Tarife:


    [...]
    * kostenloser monatlicher Tarifwechsel"



    Gruß, Batida2000

  • Re: Tarifbroschüre 2002


    Zitat

    Original geschrieben von batida2000


    [...]
    * kostenloser monatlicher Tarifwechsel"


    und im Kleingedruckten müsste dann stehen: Innerhalb der Time & More Tarife. Und das ist doch auch weiterhin so. Oder irre ich mich? Wo drückt also der Schuh?

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