Ansonsten gibt es noch Sonderkündigungsrechte bei Änderungen seitens der NB, wie zum Beispiel Einstellung des Tarifs etc.
T-mobile: Kündigung des Vertrags wegen Arbeitslosigkeit möglich?
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Zitat
Original geschrieben von NoIdea
Nicht ganz,
der Todesfall ist der einzige Fall wo der Netzbetreiber eine vorzeitige Kündigung akzeptieren muss , alles andere geht nur auf Kulanz.
Wer kündigt denn den Vertrag, wenn man tot ist und keine Angehörige hat die sich um sowas auch noch kümmern?:p
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Zitat
Original geschrieben von Blondinenfreund
Wer kündigt denn den Vertrag, wenn man tot ist und keine Angehörige hat die sich um sowas auch noch kümmern? :pDann geht das ganze an ein Nachlassgericht oder der Vertrag wird aufgehoben, falls keine Angehörigen gefunden werden, die für den vertrag aufkommen.
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
Nicht ganz,
der Todesfall ist der einzige Fall wo der Netzbetreiber eine vorzeitige Kündigung akzeptieren muss , alles andere geht nur auf Kulanz. :pFalsch, es ist reine Kulanz! Aber fast jeder Provider hebt einen Vertrag im Todesfall auf. Aber er muss es nicht.
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Wenn man ins Gefängnis kommt, oder für immer das Land verläßt, wird der Vertrag imho auch (fast?) immer aufgehoben.
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Soviel Gefängniserfahrung hab ich noch nicht. Das ist aber wie gesagt reine Kulanz des Anbieters. Es gibt aber keine rechtlichen Verpflichtungen...
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