Rechtliche Frage zu einer Zahlungsaufforderung

  • Hi Leute,
    hab ein Problem, bei dem ich nicht weiter weiß. Hier mal die Vorgeschichte:


    Am 01.04.2001 hab ich in einem Fitnessstudio einen 3-Jahres Vertrag unterschrieben. Also bis zum 31.05.2005. Soweit so gut. Im Vertrag hab ich mich für die Zahlungsweise "Bankeinzug" entschieden.
    Dann lief alles reibungslos ab, bis aufeinmal das monatliche Geld (34,99€) nicht mehr von meinem Konto abgebucht wurde.


    Das war denn der Dezember und Januar 2004.


    Nun gut, ich hatte eh keine Lust mehr auf dieses Studio und hab den Dingen freien Lauf gelassen. Als dann im 2. Monat nichts abgebucht wurde, bekam ich ein Schreiben, dass genau dieses Fitnessstudio pleite gegangen ist und dass alles Mitgliedschaften gekündigt werden mussten.


    OK, dachte ich mir. Super, ich hatte eh keine Lust mehr, also kam mir dies gerade recht.


    Und heute bekam ich plötztlich einen Brief, in dem steht, dass ich diese beiden Monatsbeiträge jetzt aufeinmal nachzahlen soll! (69,98€).
    Und in den Brief steht, dass für meine Mitgliedschaft "Barzahlung" vereinbart wurde (was gar nicht stimmt, sondern "Bankeinzug)!


    Dann wollte ich, den Herrn B***** anrufen, um die Sache zu klären. Aber als ich die Telefonnummer gewählt habe, die auf dem Brief steht, hab ich zu hören bekommen: Kein Anschluß unter dieser Nummer.
    Ich also bei der Auskunft angerufen, Name und Wohnort durchgegeben. Aber es lies sich keine Telefonnummer finden. Lediglich eine Faxnummer des Herrn B*****.


    In dem Brief steht noch, dass wenn ich nicht in 10 Tagen das Geld auf sein Konto überweise, er ein Mahnverfahren einleiten wird.


    Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Das Geld will und kann ich nicht zahlen!


    Hab mir gedacht, ihm ein FAX zu schicken... Nur ich weiß nicht recht, was ich darein schreiben soll.


    Könnt Ihr mir weiterhelfen? Hat der Herr B***** Recht? Oder muss ich das Geld rechtlich nicht bezahlen?


    Vielen Dank im Vorraus für eure Mühe...


    Mfg, Dave

  • Eine Leistung die du in Anspruch genommen hast, musst du auch bezahlen, egal ob per Bankeinzug, Überweisung oder Bar.


    Wenn der Laden pleite ist, dann war das Schreiben sicher von dem Insolvenzverwalter, oder?

  • trotzdem kann er sich dagegen wehren. wenn auf dem vertrag bankeinzug vereinbart wurde und sie es nicht einziehen liegt das in dem fall an dem fitness studio.
    nachzahlen musst du es sicherlich aber ich denke mal du brauchst nur jeden monat nachzahlen und nicht sofort.

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  • IANAL, aber verjährt ist die Zahlung auf jeden Fall nicht, im Prinzip musst du sie also bezahlen. Frage ist halt nur an wen, ich denke das wird irgendwie eine Frage der Rechtsnachfolge sein(?) - in welcher Beziehung steht denn der Herr B. zu dem Fitnesstudio? Würde ich einfach mal nachfragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von fon454
    Würde ich einfach mal nachfragen.


    Genau, entscheidend ist doch, ob Herr B. rechtlich gesehen überhaupt berechtigt ist diese Forderung geltend zu machen. Diese Frage würde ich ihm per Fax stellen. Wenn er Insolvenzverwalter oder sowas ist, wirst Du wohl zahlen müssen.


    Vielleicht ist er aber auch nur irgend ein Muckel, der bei der Pleite die Kundekartei eingesackt hat und sich nun fröhlich die Außenstände auf sein Konto überweisen lässt.

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  • Du scheinst ja damals schon nicht mehr ins Studio gegangen zu sein.
    Von daher würde ich mich mal bei jemand anderem erkundigen, wie lange der Besuch dort eigentlich noch möglich war.
    Nicht, dass du jetzt für zwei Monate zahlen sollst, in denen die Betreiber dir überhaupt keine Leistung mehr erbracht haben.
    Ein Mahnverfahren 10 Tage nach einem solchen Schreiben ist jedoch nicht rechtmäßig (müssen glaub ich mind. 30 Tage nach einer Rechnung sein). Schliesslich hast du zuvor ganz regulär die Kündigung deiner Mitgliedschaft erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von DolbyDigital
    Ein Mahnverfahren 10 Tage nach einem solchen Schreiben ist jedoch nicht rechtmäßig (müssen glaub ich mind. 30 Tage nach einer Rechnung sein). Schliesslich hast du zuvor ganz regulär die Kündigung deiner Mitgliedschaft erhalten.


    Das ist falsch. Man kann sofort ohne Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das Amtsgericht prüft erstmal auch nicht ob die Forderung gerechtfertigt ist. Der Empfänger kann binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Tut er das nicht, kommt nach 2 Wochen der Vollstreckungsbescheid. Hier hat er wieder 2 Wochen Zeit zu widersprechen. Tut er das wieder nicht, hat er somit die Forderung akzeptiert und kann im nachhinein auch nichts mehr dagegen machen...

  • @ brasax


    Das mit der 14 Tage Frist ist klar.
    Die Tatsache, daß der Anspruch auch nicht geprüft wird ebenfalls.
    Vor einem Mahnverfahren müssen meines Erachtens jedoch 30 Tage nach einer Rechnung vergangen sein.
    Vielleicht irre ich aber auch (bin ja erst im zweiten Semester) ;) ...

  • Re: @ brasax


    Zitat

    Original geschrieben von DolbyDigital
    Das mit der 14 Tage Frist ist klar.
    Die Tatsache, daß der Anspruch auch nicht geprüft wird ebenfalls.
    Vor einem Mahnverfahren müssen meines Erachtens jedoch 30 Tage nach einer Rechnung vergangen sein.
    Vielleicht irre ich aber auch (bin ja erst im zweiten Semester) ;) ...


    Man kann statt der Rechnung auch einen Mahnbescheid schicken. Ist nicht die nette Art, aber naja... Wie gesagt, das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.


    Ich habe mal einen Mahnbescheid rausgeschickt. Ohne eine Rechnung oder Mahnung. Jetzt habe ich den Titel, aber bekomme das Geld trotzdem nicht... Pech gehabt...


    Hier mal ein guter Link .

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