Hat der Kunde nach 3 tausch recht auf Geldrückgabe?

  • Hallo!


    ich habe eine Kundin, sie hat bei mir im März dieses Jahres ein Samsung E710 zum vollen Preis (ohne Vertrag) gekauft. Die Kundin erzählt mir, dass dass Handy sich sporadisch ausschaltet.
    Was meines erachtens nicht stimmt, da ich dass Handy letztes Wochenende selber ausprobiert habe und das Handy hat sich kein einziges mal ausgeschaltet. Wir haben das Handy jetzt schon 2 x eingeschickt und ich glaube, die Kundin möchte Wandeln. Hat Sie eigentlich ein Recht auf Geldrückgabe? oder hat Sie nur recht auf ein anderes Handy?



    freue mich über zahlreiche Antw.



    schönes Wochende





    MIB2030

  • Wenn sie den Mangel rechtzeitig angezeigt hat und man nicht in der Lage ist ein vollfunktionsfähiges Gerät zu liefern hat sie das Recht zu wandeln.


    ein 3maliger Gerätewechsel reicht hierfür aus ( du hast ja 3 mal versucht nachzubessern )


    Biete ihr doch ein Austauschgerät für eine Woche an, in dieser Woche testest du das Handy ausgiebig. Lässt sich kein Fehler feststellen würde ich nicht wandeln da es ja auch gut sein kann, dass sie "nur" nicht mit dem Handy zufrieden ist weil z.B. kein mp3 Player integriert ist.


    Ist der Fehler aber wirklich vorhanden musst du nach meiner Meinung der Wandelung zustimmen

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