Kostenpflichtiger Tarifwechsel bei Eplus? Sonderkündigung?

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    Das dürfen sie eigentlich nicht. Nach BGB hast Du Anrecht auf eine ordentliche, kostenfreie Papierrechnung. Extraleistungen wie EVN und so sehen da u.U. schon wieder anders aus.


    Das heißt, man kann bei den "Online"-Verträgen trotzdem darauf pochen, gratis eine Papierrechnung zu bekommen?


    EVNs sind m.W. verbindlich als gratis vorgeschrieben, sofern der Kunde sie wünscht.



    Zitat


    Auf alle Fälle schrumpfen die Vorteile von Eplus gegenüber den D-Netzen so langsam dahin. Auf der Haben-Seite stehen jetzt nur noch die 3 ct ins Festnetz und die relativ günstigen GPRS-Pakete


    Denke ich größtenteils auch. E-Plus hat noch den Vorteil, dass die Tarifmodelle anders aussehen, als die doch weitgehend identischen bei der Konkurrenz. Für jemand, der nur in der Woche telefoniert, ist der Prof S z.B. doch eigentlich immer billiger als der Telly Profi/vergl. Angebot von Vodafone im 60/1-Takt, netzinterne Gespräche mal ausgenommen. Dafür spart man knapp 20 Euro GG im Monat. Aber ansonsten siehts mau aus, weil E-Plus in letzter kaum noch Tarif-Innovationen ohne Haken und Ösen rausbrachte. Die Konkurrenz zischt da regelrecht davon. Wer holt sich schon einen T&M 20, wenn es bei o2 z.B. gleich 50 Minuten für 2 Euro Aufpreis gibt? Da bringen auch die 20 übertragbaren Minuten nichts, die sind bei o2 ja quasi integriert. Einziger Vorteil E-Plus: Nach den Inkl.-Minuten ists günstiger. Aber: Auch nur manchmal. Und so weiter.


    Zitat

    Nachteil die schlechte Indoor-Versorgung.


    Eben das. E-Plus hat da einen Ruf, und der ist IMHO zumindest teilweise auch berechtigt. Also... E-Plus, so gehts jedenfalls nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Das dürfen sie eigentlich nicht. Nach BGB hast Du Anrecht auf eine ordentliche, kostenfreie Papierrechnung. Extraleistungen wie EVN und so sehen da u.U. schon wieder anders aus.


    Hm, ich habe ja nun schon viele §§ in meinem Leben gelesen, auch im BGB.


    Wo steht denn der "lt. BGB"-§? Wie stelle ich mir den denn vor:


    § 433a [Mobilfunkverträge]
    (1) Dem Anschlussinhaber ist eine Handyrechnung zur Verfügung zu stellen.
    (2) Die Handyrechnung ist kostenlos in Schriftform per Post zu versenden.
    (3) Bei Extraleistungen sieht es anders aus.
    (4) Ein EVN ist eine Extraleistung.


    ?

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  • Gerade hab ich mir die Homepage von E-Plus angeschaut, und wie man der Tabelle entnehmen kann, sind Tarifwechsel innerhalb von Time&More zwar noch kostenlos, aber bei den Privattarifen und den Professionaltarifen gelten die 24,95 Euro auch innerhalb der Gruppe.


    Wer jetzt von Professional S in Professional M wechseln will, oder vom Privat Plus in den Privat Plus Web darf auch die 24,95 Euro berappen ... das wären ja immerhin 48,79 DM, das ist dann definitiv über der Schmerzgrenze. Bei 5/10/15 Euro hätte man ja noch naja sagen können.


    Erschwerend kommt noch hinzu das jetzt bei den Professionaltarifen die Tarifautomatik 5 € extra kostet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Crypto
    Anscheinend will E-Plus mit aller Macht die Nr. 4 auf dem deutschen Mobilfunkmarkt werden :D


    E-Plus hatte sich gedacht - weil in den D-Netzen auch jeder jeden Preis bezahlt ! versuchen wir das auch mal.
    Nicht jeder oder besser gesagt wenige Leute lesen sich alles durch oder vergleichen.

  • Hallo zusammen,


    erstmal Danke an alle die hier geantwortet haben. Allerdings ist Schnappi der einzige gewesen der auf die Sokü reagiert hat?! Diese Frage ist immer noch offen. Das ein TW zwischen Time & More und Prof.Tarif kostenpflichtig ist, ist nicht mehr neu. Das weiss ich schon. Deswegen habe ich auch geschrieben das es innerhalb eines Time & More kostenpflichtig werden soll?! :confused: Auch für Alttarife???:mad: Noch mal ne Frage an Schnappi. Du meinst also ich akzeptiere bei einem Tarifwechsel ( den ich fernmündich vereinbare und mit Sicherheit nicht hingewiesen werde das zukünftig ein TW kostenpflichtig ist ) die neuen AGB´s ?? Ist es nicht so das für mich die "alte " Tarifbroschüre ( und alten AGB´s )mit den kostenlosen Tarifwechsel gültig ist ??( wie gesagt unter den Highlights in der Tarifbroschüre, nicht AGB ):confused:


    Netten Gruss


    Sly2010

    Bedenke: Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein großer Glücksfall

  • Moin,


    hier berichtet Teltarif über die Tarifwechsel.
    Was zusätzlich neu ist, ist dass Tarifwechsel nach unten nur noch in den nächstkleineren Tarif möglich sind. Also kann man nun nicht mehr direkt vom Prof XL in den Prof S wechseln. Der Formulierung nach zu urteilen gilt dies evtl. auch für T&M Tarife...


    Ich tippe mal, das ein "alter" Tarifwechsel noch ein mal auf "Kulanz" möglich sein wird, dann wurde aber den neuen AGBs zugestimmt und mann muss beim nächsten mal in Stufen und kostenpflichtig wechseln.


    Gruß

  • ...ich verstehe es so, wer einen Altvertrag mit alten AGB abgeschlossen hat, der wechselt das eine mal noch umsonst... mit dem Wechsel werden die neuen AGB und Tarife anerkannt ... das war dann mit SoKü...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goisbart
    Was zusätzlich neu ist, ist dass Tarifwechsel nach unten nur noch in den nächstkleineren Tarif möglich sind. Also kann man nun nicht mehr direkt vom Prof XL in den Prof S wechseln.

    Das heisst ja dann, das der Wechsel von XL zu S im Endeffekt dann annähernd 100 DM kosten würde ... die spinnen ja.

  • Also ich habe in letzter Zeit bei E+ 4 mal meinen Tarif gewechselt, die haben mir nie was berechnet. Vielleicht lag es daran, dass ich nen Vertrag habe, wo der TW kostenlos möglich war. ... Mir war's egal :D :D

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