Kostenpflichtiger Tarifwechsel bei Eplus? Sonderkündigung?

  • Naja, die werden Dir wohl nen freundlichen aber recht bestimmten Brief zurückschreiben (aus ihrem reichhaltigen Sortiment an Maschinell erstellten Formbriefen :D) in dem sie Deiner Sonderkündigung nicht entsprechen, aber gerne zum nächstmöglichen regulären Termin der Kündigung dann stattgeben.


    Wie gesagt, ich würds drauf ankommen lassen - Rechtschutzversicherung natürlich immer vorausgesetzt, weil freiwillig lassen die Dich wohl kaum ziehen...


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von rycker
    Also der Wechsel von Time&More 120 zu Time&More 60 kostet 24,95 Euro, das war bisher kostenlos

    Und ist es noch immer. Innerhalb der T&M-Tarife sind die Wechsel weiterhin kostenlos, man kann nun aber nur noch ins nächstkleinere Paket wechseln (nach oben hin ist es natürlich offen).


    Also entweder hat dich da jemand falsch beraten, oder du hast etwas missverstanden (oder nicht richtig gelsen ;)).



    EDIT: Dadurch ist die SoKü-Dikussion denn auch überflüssig. ;)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • also fakt ist ! firmen können wohl viel in ihren AGB schreiben , aber ob diese vor gericht bestand haben ist eine andere sache !

  • In den meißten Fällen wird man für Altkunden an der Hotline auch mit Kulanz rechnen können.


    IMHO müssen solche hohen Kosten für Downgrades angesetzt werden, da der Handel für die Minutenpakete weitaus mehr Provision bekommt wie für alles andere. Somit schlägt sich das beim Kunden auch auf den Hardwarepreis nieder.


    Wenn der Kunde dann gleich am nächsten Tag gleich wieder in einen kleineren Tarif wechselt, hätte der Netzbetreiber zwar eine hohe Provision gezahlt, bekommt den "Mehraufwand" aber nicht mehr vom Kunden zurück.


    Irgendwie müssen sich die Netzbetreiber ja auch über Wasser halten.

  • Nun, IMHO besteht hier kein Sonderkündigungsrecht. Ein Tarifwechsel stellt im Bezug auf den eigentlichen Vertrag nur eine sog. Nebenleistung dar. Und eine Veränderung im Bereich der Nebenleistungen bewirkt kein Sonderkündigungsrecht; auch dann nicht, wenn die Änderung für den Kunden nachteilig ist. Genauso steht es ja auch in Punkt 4.2 der AGB's.


    Eine Änderung im Bereich der Nebenleistungen hat ja erstmal keine unmittelbare Auswirklung auf das Telefonieren und den in seiner aktuellen Form bestehenden Vertrag.


    Detailierter haben wir das damals diskutiert, als o2 etwas ähnliches gemacht hat. Dort kann man weitere Details dazu lesen.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Hallo,


    ... da kann man nur hoffen, dass der Schuss wie bei der Tabaksteuer (-erhöhung) nach hinten losgeht.
    Trotzdem - seis drum - ich weiss, der Vergleich hinkt etwas.


    Gruß
    tector

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de


  • Falsch! Ein TW ist nur in bestimmten Kombinationen möglich. In höhere Pakete ist es kostenlos, in niedrigere Pakete kann man nur schrittweise und kostenpflichtig wechseln. Wechsel von TM 120 in TM 20 ist nicht möglich, ohne vorher auf TM60 zu wechseln. Bis man von TM120 auf TM20 gewechselt hat, muss man 2 mal 24,95 bezahlen.



    http://www.eplus.de/frame.asp?…s.de/tarife/1/1_9/1_9.asp

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Nun, IMHO besteht hier kein Sonderkündigungsrecht. Ein Tarifwechsel stellt im Bezug auf den eigentlichen Vertrag nur eine sog. Nebenleistung dar. Und eine Veränderung im Bereich der Nebenleistungen bewirkt kein Sonderkündigungsrecht; auch dann nicht, wenn die Änderung für den Kunden nachteilig ist. Genauso steht es ja auch in Punkt 4.2 der AGB's.


    Eine Änderung im Bereich der Nebenleistungen hat ja erstmal keine unmittelbare Auswirklung auf das Telefonieren und den in seiner aktuellen Form bestehenden Vertrag.


    Klar hat das Auswirkungen. Und zwar zu Deinem Nachteil wenn Du den Tarif wechseln willst. Vielleicht hat man ja den Vertrag deshalb abgeschlossen, um im Bedarfsfalle kostenlos wechseln zu können.
    Eine Minutenpreis Erhöhung z.B. hätte auch keine unmittelbare Auswirkung aus das Telefonieren (das geht ja nach wie vor), und trotzdem wäre der Fall da eindeutig. Wieso hier nicht?


    Zudem, ich bleibe dabei, der AGB Punkt 4.2 ist IMHO hinfällig, weil der gültiges Recht aushebeln würde.


    Charlie

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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Klar hat das Auswirkungen. Und zwar zu Deinem Nachteil wenn Du den Tarif wechseln willst.


    Aber nur dann. Das Telefonieren an sich ist nicht betroffen. Im übrigen will ich den Tarif gar nicht wechslen - bin froh, daß ich noch einen von den alten habe; mit kostenloser RUL und Tarifautomatik. Die gebe ich doch nicht her. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Vielleicht hat man ja den Vertrag deshalb abgeschlossen, um im Bedarfsfalle kostenlos wechseln zu können.


    Also ich schließe Mobilfunkverträge immer noch ab, um mit einem Handy zu telefonieren. ;)


    Und darauf, also das Telefonieren direkt bzw. an sich, wirkt sich diese Änderung nicht aus. Das Telefonieren an sich kostet heute genauso viel wie vorher auch.

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Eine Minutenpreis Erhöhung z.B. hätte auch keine unmittelbare Auswirkung aus das Telefonieren (das geht ja nach wie vor), und trotzdem wäre der Fall da eindeutig. Wieso hier nicht?


    Natürlich geht das Telefonieren an sich nach wie vor genauso gut oder schlecht wie vorher. Aber die unmittelbar damit zusammenhängenden Kosten würden steigen. Folglich hat eine eine Erhöhung bei den Minutenpreisen eine direkte und unmittelbare Auswirkung auf das Telefonieren und die dadurch entstehenden Kosten.


    Wenn eine Tarifwechselgebühr eingeführt oder erhöht wird, hat diese aber eben keinerlei direkte Auswirkung auf die durch das Telefonieren unmittelbar entstehenden Kosten.


    Das Telefonieren (und somit auch die dadurch entstehenden Kosten) bzw. die Ermöglichung dessen ist eine klare Hauptleistung eines Mobilfunkvertrages. Ein Tarifwechsel ist dies nicht, es ist nur eine Nebenleistung. e-plus müßte diese z.B. überhaupt nicht anbieten; im Gegensatz halt zu der Möglichkeit des Telefonierens.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe


    Also ich schließe Mobilfunkverträge immer noch ab, um mit einem Handy zu telefonieren. ;)


    Und darauf, also das Telefonieren direkt bzw. an sich, wirkt sich diese Änderung nicht aus. Das Telefonieren an sich kostet heute genauso viel wie vorher auch.


    Echt??? Du telefonierst hauptsächlich ??? :D
    Doch, es wirkt sich schon aus. Man hätte ja die Option gehabt, dass wenn der normale Minutenverbrauch sinkt, dass man kostenlos in einen kleineren Tarif wechseln könnte. Diese Möglichkeit fehlt nun. Das ist IMHO schon ein nicht ganz unwichtiges Vertragsdetail, dass auch gerne als Kaufanreiz seitens EPS genannt wurde...


    Charlie

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