KFZ-Haftpflicht + Reifenprofil

  • Ich bin jemandem anders mit meinem Wagen hinten drauf gerauscht. Da hat mein Reifenprofil leider große Mitschuld auf der nassen Fahrbahn gehabt.


    Die Polizei hat das mit dem Profil dummerweise dann auch gesehen und gleich Anzeige erstattet :(


    Wie wahrscheinlich ist es denn jetzt, daß sich die Versicherung (Huk-Coburg) das Geld für den gegnerischen Schaden von mir wiederholt? Hat da jemand Erfahrung?


    Auf der Seite der Huk-Coburg findet man nur mit dem Stichwort "Reifen", daß die Versicherung das machen kann. Jetzt weiß ich nicht, unter welchen Umständen sie das auch tut. Und wenn ja, etwa in voller Höhe?


    In den Versicherungsbedingungen konnte ich dazu nichts finden.

  • Also wenn ich das richtig verstehe bist Du jemand anderen hinten auf dem Wagen gefahren. Hast also den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten und Deine Reifen hatten auch nicht mehr genügend Profil bzw. Grip. Dann hast Du volle Schuld und mußt den kompletten Schaden übernehmen. Hoffe Du bist Vollkaskoversichert. Dann steigt IHMO nur Deine Prämie.


    Ich weiß nicht in wie weit Du jetzt durch die abgefahrenden Reifen grob fahrlässig gefahren bist. Müßte sich hier jemand anders mal zu äußern. Dann sieht es glaub ich noch übler aus.

  • Das ich Schuld bin ist klar. Das mein Wagen Schrott ist und mir die Versicherung das nicht zahlt, auch (Teilkasko).


    Den gegnerischen Schaden deckt erstmal meine Haftpflicht. Mein Problem ist nur, wie wahrscheinlich es ist das die Versicherung sich Geld von mir wiederholt wegen der Reifen. Und wenn ja, was kommt da auch mich zu?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andre
    ... Und wenn ja, was kommt da auch mich zu?


    IIRC dürfen Versicherungen maximal 10.000 D-Mark (neuerdings dann wohl 5000 T/E/uro ;) ) vom Versicherten zurückverlangen, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Ich habe allerdings noch nicht gehört, daß jemand wegen abgefahrener Reifen dies berappen musste, sehr wohl aber wegen Alkohol.


    Gruß


    muli

  • Problem bei dir ist, dass die Gefahrerhöhung (höchstwahrscheinlich) ursächlich für den Unfall ist, die Versicherung deshalb leistungsfrei wird. Die Versicherung muss dir allerdings beweisen, dass du die Gefahrerhöhung gekannt haben musstest; das könnte deine Chance sein (Klick).
    Zum Thema Regress: Schau mal in den Küblböck-Gurkenlaster-Thread. Da ging es auch um das Thema Regress (allerdings etwas anders geartet).


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Ich habe allerdings noch nicht gehört, daß jemand wegen abgefahrener Reifen dies berappen musste, sehr wohl aber wegen Alkohol.


    Ja das ist halt die Frage. Immerhin hat ja die Polizei deswegen eine Anzeige erstattet. Stellt sich also heraus das der Unfall mit zulässigen Profil nicht passiert wäre sieht die Sachlage bestimmt anders aus.


    Waren die Reifen denn unter 1,8 mm Profil ?


    Edit: Du weißt schon das sich jeder Fahrzeugführer vor der Fahrt davon überzeugen muß das sein Auto verkehrssicher ist ?

  • eine frage wie weit war die profiltiefe und wieso bist du nicht einmal auf die idee gekommen die reifen zu wechseln?
    ich kontrolliere min. jedes halbe jahr meine profiltiefe.

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  • Tja, die beiden Hinterreifen waren vollkommen o.k.


    Vorne links hätte der Polizist laut eigener Aussage noch ein Auge zudrücken können, vorne rechts nicht mehr. Da war das Profil sehr weit runter. In mm habe ich es nicht gemessen und da fehlt mir auch die Erfahrung zum Schätzen.


    Das es zu wenig war war mir auch bewußt und war sicher auch die Ursache des Unfalls. Leider hatte ich im Moment absolut kein Geld für 2 neue Reifen. Für Anfang Oktober - zum Herbst/Winter - waren sie aber fest eingeplant bei mir. Ich dachte halt ich komme damit noch über den Sommer, aber der war ja dann doch auch kürzer :(


    Wie erfährt die Versicherung denn davon? Bekommt sie automatisch die Anzeige der Polizei? Und was steht normalerweise in der Anzeige drin? Die Poizei hat das Profil nämlich nicht gemessen. Zumindest habe ich es nicht mitbekommen.

  • tja deine einzige chance besteht da nur , zu hoffen das die polizisten nicht nachgemessen haben ! wenn du die anhörungsbogen bekommst zu diesen sachverhalt würde ich dagegen widerspruch erheben , denn nur nach sichtung eines reifens ohne das nachgemessen wurde ist der sachverhalt wohl nicht nicht eindeutig !
    ich hoffe du hast eine verkehrsrechtschutzversicherung sonst kann das ziemlich teuer für dich werden!


    das mindestprofil muss 1,6 mm sein und zwar auf der gesammten lauffläche des reifens !

  • Nee, leider keine Rechschutzversicherung :(


    Aber das a zu wenig Profil war, war auch ohne Messen eindeutig. Und die Polizisten haben es ja auch zu zweit gesehen, da hätte ich eh keine Chance.


    Aber wird die Versicherung das Zwangsläufig erfahren?

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