Instandsetzungszuschlag zulässig?

  • Ich habe vor kurzem meine Wohnungsbaugenossenschaft angesprochen zwecks Modernisierung aller Fenster in der Wohnung. Wenn ich mir neue Fenster einbauen lasse, soll ich eine Modernisierungspauschale von 1,20 Euro pro Fenster pro Monat auf die aktuelle Miete zahlen. Die Fenster werde ich erst nächstes Jahr eingebaut bekommen. Die Leute, die die Fenster noch dieses Jahr bekommen, brauchen nichts zu bezahlen. Ich wohne in einem unsanierten Plattenbau vom Typ WBS 70 von zu Ostzeiten. Das Haus wurde 1978 gebaut. Das Haus ist jetzt 26 Jahre alt und es zieht an allen Ecken und Kanten, die Schallisolierung läßt auch ganz schon zu wünschen übrig. Die Zuzahlung wurde wohl vor kurzem beschlossen. Ist diese Zuzahlung mit dem Gesetz vereinbar? klimajacke

  • meines Wissens ist zwar eine Mieterhöhung aufgrund der "gestiegenen" Wohnqualität zulässig, allerdings keine "Vorfinanzierung" wie in Deinem Fall.


    Geh doch einfach mal zur Verbraucherzentrale :top:


    Gruß *** Torsten ***

  • Re: Modernisierungszuschlag zulässig


    Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Ich habe vor kurzem meine Wohnungsbaugenossenschaft angesprochen zwecks Modernisierung aller Fenster in der Wohnung. Wenn ich mir neue Fenster einbauen lasse, soll ich eine Modernisierungspauschale von 1,20 Euro pro Fenster pro Monat auf die aktuelle Miete zahlen. Die Fenster werde ich erst nächstes Jahr eingebaut bekommen. Die Leute, die die Fenster noch dieses Jahr bekommen, brauchen nichts zu bezahlen. Ich wohne in einem unsanierten Plattenbau vom Typ WBS 70 von zu Ostzeiten. Das Haus wurde 1978 gebaut. Das Haus ist jetzt 26 Jahre alt und es zieht an allen Ecken und Kanten, die Schallisolierung läßt auch ganz schon zu wünschen übrig. Die Zuzahlung wurde wohl vor kurzem beschlossen. Ist diese Zuzahlung mit dem Gesetz vereinbar? klimajacke


    Grundsätzlich ist es m.W. zulässig, die Kosten für eine Modernisierung anteilig auf die Miete als Erhöhung umzulegen.
    Dass andere Mieter nichts dafür bezahlen müssen, bietet allerdings vermutlich einen Ansatz.


    Undichte Fenster und Zugluft sind übrigens ein Grund die Miete (je nach Ausmaß) um m.W. bis zu 10% zu mindern. Geh Doch einfach zum Gegenangriff über, melde den Mangel deinem Vermieter und drohe bei nicht fristgerechter Behebung mit der Mietminderung ;)

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  • Ich glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Die setzen mal in der und dann wieder in einer anderen Wohnung neue Fenster ein, eigentlich ist es ja nur eine Instandsetzung, man braucht ja nun mal funktionierende Fenster. Jetzt stelle ich die Frage nach einmal neu. Ist es zulässig bei einer Instandsetzung, da die Fenster total verrottet sind, die neuen Fenster mit einer Pauschale pro Monat auf die normale Miete aufzuschlagen? klimajacke

  • Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    ... Ist es zulässig bei einer Instandsetzung, da die Fenster total verrottet sind, die neuen Fenster mit einer Pauschale pro Monat auf die normale Miete aufzuschlagen?...


    Nein, Instandsetzungsaufwendungen können nicht auf die Miete umgelegt werden, nur umlagefähige Aufwendungen für eine Modernisierung. Insofern war der Hinweis von DesertEagle.50, daß Du den Zustand der Fenster als Mietmangel reklamieren sollst angebracht.


    Ein Problem könnte dann aus der Angelegenheit werden, wenn Dein Vermieter die neuen Fenster als Modernisierung deklariert, da sie bspw. sehr gut wärmeisolierend sind. IMHO könnte er dann den Aufpreis der über dem Preis für "normale" neue Fenster liegt, als umlagefähige Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, sofern er solche Fenster tatsächlich eingebaut hat und die alten auf jeden Fall hätten ersetzt werden müssen. Hier noch ein Link bzgl. der Mieterhöhung nach Modernisierung.
    Gruß


    muli

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