ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DaFunk
:confused:
Wenn wir schon mal Offtopic sind:D :
Bei der Rechtsauffassung bekomme ich wirklich Schweißausbrüche (Sorry:) )
Das Fernabsatzgesetz (inzwischen außer Kraft und als §§312b ff. ins BGB integriert) regelt gerade nicht nur den Umtausch von Waren. Verträge tauscht man auch nicht um.
Das Fernabsatzgesetz sorgt dafür, dass der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ein Rückgabe- und Widerrufsrecht auf bestellte Artikel/Verträge hat.
Natürlich wird man in einem solchen Fall differenzieren müssen zwischen dem Kaufvertrag über das Handy und dem Mobilfunkvertrag. Am Ende kommt aber dennoch dasselbe heraus.
Der Kaufvertrag über das Handy wird widerrufen und das Handy wird zurückgegeben (ggf. wie bei mobile-profi.de ist der Widerruf des Kaufvertrages durch ein Rückgaberecht ersetzt worden). Ebenso kann man den Online geschlossenen Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen, unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz, widerrufen. Das stellt kein Problem dar.
Auch bei der Rückgabe der Ware wird schließlich ein Vertrag widerrufen.
Unüblich ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung des Vorganges als Umtausch. Ein Umtausch wird im allgemeinen auf Kulanz vom Händler bewilligt.
Man kann dies auch sehr gut den AGB von http://www.Mobile-Profi.de entnehmen. Hier wird ein zweiwöchiges Widerrufsrecht(Mobilfunkvertrag), sowie ein zweiwöchiges Rückgaberecht für die Warenlieferung eingeräumt.
Es ist also noch nichts verloren.
@ Mattel:
Nicht alles, was plausibel ist, stimmt auch;)
Ich zitiere mich mal selbst
Da hatte ich wohl Unrecht, der Preis von 99€ ist doch machbar:eek:
Gruß
DaFunk
Also da bringst du mich dann ja jetzt wirklich wieder ins Grübeln, ob ich dann das Gerät doch nicht annehmen sollte.
Meinst du, dass die Sache erledigt ist, wenn ich einfach die Annahme des Paketes verweigere und dann per e-Mail den Vertrag widerrufe?