Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?

  • Re: Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?


    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Der Mobilfunkvertrag bleibt in jedem Falle davon unberührt.




    auch wenn deine restlichen ausführungen richtig sind, diese aussage ist schlicht falsch.
    bitte lies z.b. das oben von mir gepostete urteil des AG Düsseldorf.

  • Hey Danke für die schnelle Info!


    Ich geb Bescheid was drauß geworden ist. Kann aber noch einige Zeit dauern, habs ja gestern mal wieder zum technischen Service geschickt.


    Gruß
    Metty

  • Re: Re: Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von tüte
    auch wenn deine restlichen ausführungen richtig sind, diese aussage ist schlicht falsch.
    bitte lies z.b. das oben von mir gepostete urteil des AG Düsseldorf.


    Ich halte in diesem Zusammenhang nicht viel von Urteilen irgendwelcher Amtsgerichte. Diese treffen nämlich nur auf diesen einen speziellen Fall zu und nicht Allgemein. Der nächste AG-Richter kann schon wieder ganz anders entscheiden. Solange es da kein Urteil einen hohen Instanz gibt, würde ich immer davon ausgehen, daß bei Wandlung des Geräts der Mobilfunkvertrag unberührt bleibt.
    Oder gibt es da evtl. schon Urteile des BGH oder so?


    Edit: In dem Urteil ging es ja auch darum, daß der Anbieter nur den subventionierten Preis erstatten wollte. Daß der Kunde hier total benachteiligt ist, ist ja klar. Die gängige Praxis ist aber, daß der subventionierte Preis erstattet wird und man sich danach erneut ein neues Gerät zum subventionierten Preis kaufen kann. Hier entsteht ja so gesehen kein Nachteil für den Kunden...


    Gruß
    Seby

  • Bevor ich kündige, klage oder sonst was, will ich auf alle Fälle erstmal Wandeln oder Geld zurück versuchen. Für die Mangelhafte Reparatur kann der Händler ja nichts, da er das Gerät ja immer an Samsung schickt.
    Die Pappnasen sind hier eindeutig die Jungs von Samsung, ich hab aber keinen Bock mich lange mit denen rumzuärgern, das kann von mir aus mein Provider/Händler, ich will wieder ein funktionierendes Handy.


    Vielleicht hab ich mich da am Anfang nicht richtig ausgedrückt und es entstand der Eindruck das ich lieber aus dem Vertrag raus will (der aber jetzt schon im 5ten Jahr ist und der eigentlich immer noch meinen Bedürfnissen entspricht!)


    Gruß
    Metty

  • hi leute


    ich hab das gleiche problem mit meinem handy was ständig mit anderen fehlern als austauschgerät zu mir gekommen ist. ich habe meinen vertrag verlängert gehabt am 27.03.2002 und damals hatte ich ein Samsung sgh V200.


    Nachdem dieses handy mit display und kamera problemen 3 mal getauscht wurde habe ich ein "Wandlungstausch" bekommen, Nokia 6600.


    Nokia 6600 habe ich mit einer neuen Rechnung vom 27.11.2003 mit preisunterschied wo ich noch was hinblättern musste gekauft.
    Nur dieses gerät ist auch 3 mal eingeschickt und wieder sind mängel aufgetreten.
    Ihr werdet jetzt denken ich mache das extra kaputt oder ich habe das gerät in einer umgebung wo es nur kaputtgehen kann.
    mein handy liegt aber ständig auf dem tisch und nutze es zum spielen und telefonieren (viel telefonieren).


    Ich bin business kunde mit einer grundgebühr von ca. 29.00 €


    t-mobile will keine wandlung durchführen, machen mir eingebot das ich mein vertrag verlängern soll oder aber das ich das geld was ich fürs nokia 6600 bezahlt habe und schicke das an t-mobile. was soll ich mit einem vertrag ohne hand?? Ich will kein neues Vertrag weil ich ein neues hochwertiges handy schon habe.


    die faxen mir schon auszüge aus dem BGB, nur ich bestehe auf was anderes oder auf eine sofortige kündigung aus meinem vertrag und schadenersatz.


    Ein mitarbeiter von T-mobile war sogar so frech und sagte zu mir ich habe keine garantie für das Nokia 6600 weil der zeitpunkt schon abgelaufen wäre.
    ausschlaggebend wäre der zeitpunkt wo ich die vertragsverlängerung bekommen habe und nicht die wandlung zum neugerät.



    meine frage ist, was ist mein recht und wie soll ich mich weiter verhalten???



    ich hoffe ich verzeiht mir das ich nicht die rechtschreibform beachte :)

  • Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?



    Du musst zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
    Wenn dein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nicht ordnungsgemäß funktioniert, solltest du zum Händler gehen und deinen Gewährleistungsanspruch getend machen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, das der Fehler beim Kauf nicht vorlag, was meistens unmöglich ist.


    Der Händler darf dann 3 mal Nachbessern, dann hast du einen Anspruch auf Minderung, Tausch oder Kaufpreiserstattung. Wie der Händler nachbessert, ist seine Sache (also ob er es einschickt, oder selbst repariert...).


    Bei einem Mobilfunkvertrag mit subv. Handy handelt es sich um ein Koppelgeschäft, du schließt also 2 Verträge ab. Es dürfte also schwierig werden aus dem Mobilfunkvertrag raus zu kommen, da dieser idR mit dem Netzbetreiber/Provider geschlossen wird, und der Vertrag über das Handy mit dem Händler.



    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings mit einem Notebook.
    Nach ca. 5,5 Monaten habe ich bemerkt, das der USB Anschluss nicht richtig funktioniert. Der Händler hat dann 3 man nachgebessert, der Fehler trat jedoch immer noch auf. Ich habe das NB aber jedesmal als "vom Hersteller repariert und geprüft" zurückbekommen.


    Nach 3 Nachbesserungen habe ich dann mein Geld (den gesamten Kaufpreis) erstattet bekommen. Das hat zwar etwas gedauert, bis die kapiert haben, das ich darauf ein Anrecht habe, aber es dann doch funktioniert.

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