Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?

  • Hallo,


    ich hab da mal ein Frage:
    Wenn innerhalb der Vertragszeit mein Mobiltelefon, das ich bei Vertragsabschluß erhalten habe, einen Defekt hat, der durch die Garantie abgedeckt wird.
    Und der Betreiber bekommt es nach den üblichen 3 Nachbesserungen die er hat, nicht auf die Reihe mir wieder ein funktionsfähiges Gerät zu schicken, kann ich dann meinen Vertrag kündigen?
    Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!


    Ist einem von euch schonmal sowas passiert?


    Ich hab jetzt mein Gerät schon das zweite mal eingeschickt, was an sich schon eine Frechheit ist, da man doch meinen sollte das eine Reparatur genügt!
    Ich hab aber nicht gerade den Eindruck, das die Service Leute sonderlich kompetent sind, weshalb ich schon mit Spannung warte ob Sie es auf das zweite mal hinbekommen!


    Natürlich wäre ich auch mit einem gleichwertigen Gerät, am besten von einem anderen Anbieter, zufrieden, ich denke aber nicht das der Anbieter in dieser Hinsicht etwas unternehmen wird...



    Gruß
    Metty

  • Hatte fast dasselbe problem.
    Das Handy wurde 3 mal ausgetauscht trotzdem fehler ...
    Beim vierten mal bin ich hingegangen um mich von dem
    Austausch gebrauch zu machen. Also ein anderes Handy von einem anderen
    Hersteller nehmen.
    Leider war das in meinem fall nicht möglich da ich das Handy abgekauft hatte Rechnung war über jemanden anderes der weit entfernt wohnt.
    Man könnte es auch nur in der gekauften Filiale umtauschen.
    Davon abgesehen sollte das Handy ca. 3 Tage dort behalten werden
    um überprüft zu werden.

    mfg
    Decke

  • Das hat nichts mit Deinem Vertrag zu tun. Das liegt ja am Handy. Nach 3mal reparieren kannst Du ein anderes Gerät verlangen. Aber nicht vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.


    Ein Handy bekommst Du subventioniert als Zugabe zum Vertrag. Oder auch nicht. Man kann ja auch Verträge ohne Handy abschließen. Die Subvention bekommst Du dann halt in Form eines Gesprächsguthaben oder einer Auszahlung.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?


    Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!



    das ist falsch.
    der Kaufvertrag für das Telefon und der Mobilfunkvertrag sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte.
    Allerdings ein s.g. Koppelgeschäft.
    D.h.: Es sind zwar zwei getrennte Verträge, aber diese sind (zusammen-)gekoppelt, können also nicht getrennt von einander betrachtet werden.



    Ob du den Vertrag kündigen kannst ist strittig.
    Es gibt sowohl Urteile die das bejahen, als auch welche die das verneinen.
    Es kommt also auf das Gericht an vor dem du klagst.


    Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf:

    Zitat

    Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
    Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).



    Was aber auf jeden Fall gehen sollte:


    Du gibt das Handy zurück (Wandlung) und bekommst den Kaufpreis erstattet.
    NICHT den subventionierten Preis, sondern den "normalen" Preis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt (sollte eigentlich mit auf der Rechnung des Telefon stehen).

  • Hallo,


    also mit Kaufpreisrückerstattung oder einem anderen Gerät wäre ich zufrieden.


    Ich warte jetzt mal ab wie sich die Sache entwickelt.
    Wenn die es wirklich nicht auf die Reihe bekommen, werd ich nen netten Brief schreiben, daß die doch bitte ein anderes Handy oder den Kaufpreis rausrücken sollen.


    Danke!


    Gruß
    Metty

  • um was für ein handy handelt es sich denn?


    und waren die defekte software-fehler oder hardware-fehler?

  • Samsung SGH X600, der Lautsprecher gibt keine Klingeltöne mehr von sich!
    Ich finde es an sich schon ein Frechheit von Samsung mir ein Gerät zurückzuschicken, das angeblich repariert wurde, aber offensichtlich immer noch defekt ist.


    Gruß
    Metty

  • Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?


    Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Wenn innerhalb der Vertragszeit mein Mobiltelefon, das ich bei Vertragsabschluß erhalten habe, einen Defekt hat, der durch die Garantie abgedeckt wird.
    Und der Betreiber bekommt es nach den üblichen 3 Nachbesserungen die er hat, nicht auf die Reihe mir wieder ein funktionsfähiges Gerät zu schicken, kann ich dann meinen Vertrag kündigen?
    Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!


    Mit der Suche hättest du schon Dutzende Threads mit diesem Thema gefunden.


    Wenn du schon dreimal die Garantie in Anspruch genommen hast, hast du Pech gehabt. Nachbesserungen des Händlers fallen unter die Gewährleistung (Sachmängelhaftung, siehe BGB) und nicht unter die (freiwillige) Herstellergarantie. Erst, wenn dein Gerät zweimal (oder mehr) erfolglos durch den Händler im Zuge der Sachmängelhaftung repariert oder getauscht wurde, hast du ein Recht auf Wandlung. Der Mobilfunkvertrag bleibt in jedem Falle davon unberührt.
    Deswegen sollte man immer über den Händler tauschen bzw. reparieren lassen (Sachmängelhaftung), niemals über die Herstellergarantie.


    Gruß
    Seby

  • Ich habe es an den Händler bzw. an den technische Service des Betreibers geschickt, der es dann weiter an Samsung gegeben hat, da der technische Service Samsunghandys nicht selber repariert, somit hab ich denke ich alles richtig gemacht, damit ich auch ein Recht auf Wandlung habe, oder?

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Ich habe es an den Händler bzw. an den technische Service des Betreibers geschickt, der es dann weiter an Samsung gegeben hat, da der technische Service Samsunghandys nicht selber repariert, somit hab ich denke ich alles richtig gemacht, damit ich auch ein Recht auf Wandlung habe, oder?


    Ja, dann solltest du das Recht auf Wandlung haben!


    Gruß
    Seby

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