Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?

  • Hallo zusammen !


    Wenn ich micht recht erinnere dürfen hier ja keine juristischen Tips gegeben werden, daher nur mal die Frage was ihr machen würdet...


    Folgender Fall: Eine Bekannte von mir ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (3 und 7 Jahre alt) und kriegt Sozialhilfe. Vor einiger Zeit hat sie mal einem anderen Bekannten angeboten er könne vorübergehend bei ihr wohnen als er aus seiner Wohnung raus musste. Dieses hat er in Anspruch genommen und ist mit seinen Sachen bei ihr eingezogen. Er hat von sich aus angeboten ihr 100€ im Monat zu zahlen. Wurde aber nur mündlich ausgemacht und natürlich hat sie nie einen Cent gesehen. Nun ist er vor einiger Zeit schon zu seiner neuen Freundin gezogen, seine kompletten Sachen (Sessel, DJ-Plattenteller, Platten, Klamotten,...) stehen aber immer noch bei meiner Bekannten. Dort stehen sie mittlerweile seit ca. 4 Monaten und er meldet sich nicht. Wir haben schon mehrmals versucht ihn zu erreichen. Wir haben ihm jetzt auch schon mehrere SMS geschickt in denen wir ihm sagten, wenn er die Sachen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abholen würde oder mal seine Schulden bezahlt würden wir die eben zu Geld machen. Ginge das überhaupt ? Genaugenommen ist es ja wahrscheinlich trotzdem sein Eigentum... Aber er reagiert ja nicht auf die Versuche mit ihm in Kontakt zu kommen und lässt die Fristen ja auch so verstreichen. Wir würden ja auch nicht alles auf einmal versuchen loszuwerden, sondern nach und nach so als Hinweis das wir das auch ernst meinen... Und sie könnte das Geld ja auch nun gut gebrauchen...


    Würdet ihr das auch so machen ? Langsam geht uns nämlich echt mal die Geduld aus... :mad:

  • Ob man das darf oder ob man es tun würde sind ja zwei paar Schuhe. Natürlich darf man nicht einfach das Eigentum anderer verkaufen, auch wenn sie einem Geld schulden, das muß man in einem solchen Fall getrennt sehen, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun, auch wenn man das auf den ersten Blick praktischerweise gegenrechnen könnte.


    Ob man das dann aber pragmatischerweise doch einfach tut, oder wie man verfährt, wenn derjenige seine Sachen trotz Aufforderung nicht abholt, das musst du letztendlich selber wissen, da würde ic h mich nicht zu einem Rat hinreissen lassen. :)

  • Hola,


    was für ein Ar**loch ist der Bekannte deiner Bekannten denn? Abgesehen davon würde jeder normaldenkende Mensch nur Notunterkunft für Bekannte spielt wenn diese 100%ig vertrauenswürdig sind.
    Naja, wird ihr hoffentlich eine Lehre sein.


    Ich würde dem Bekannten schriftlich eine Frist setzen bis wann er seine Klamotten abzuholen hat und danach die Sachen "zur Sperrmüll" geben wobei einige Sachen dann auf unerklärliche Weise ihren Weg zu Ebay oder an andere Käufer finden werden.


    Ganz dreist wäre die Bestellung der Entsorgung auf Namen des Bekannten.


    Die Vorgehensweise ist rechtlich bestimmt nicht korrekt aber in meinen Augen genau richtig.
    Auf einen Rechtstreit wird sich der Bekannte wegen sehr wahrscheinlich fehlender Rechtschutzversicherung eh nicht einlassen.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • ich wäre da vorsichtig! auch wenn du wahrscheinlich, menschlich, das recht hättest die sachen einfach zu kaufen, sieht es gesetzlich wohl ganz anders aus. es wäre wohl am besten, dass du dich richtig beraten lässt, was man da machen kann. gibt bestimmt ein paar tricks und tipps, die sich anwenden lassen ohne den rechtlichen rahmen dabei zu überschreiten.


    auf jeden fall, würde ich ganz schnell von der idee wegkommen die sachen einfach zu verkaufen. das kann bzw. wird nach hinten los gehen!

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Ich hätt Interesse an den Plattentellern und evtl den Platten :D


    Zitat

    Original geschrieben von ruag


    Ich würde dem Bekannten schriftlich eine Frist setzen bis wann er seine Klamotten abzuholen hat und danach die Sachen "zur Sperrmüll" geben wobei einige Sachen dann auf unerklärliche Weise ihren Weg zu Ebay oder an andere Käufer finden werden.


    Kann mich dem anschliessen!


    Und hab immer noch Interesse an den Plattentellern + Platten. :D


    Wenn Du magst kannst Du mir ja die Bezeichnug zumailen.

  • hallo,


    ich würde so aus dem bauch raus sagen, dass, wenn sie das zeug verkauft, das als unterschlagung oder so zu sehen ist.


    wenn sie eine berechtigte forderung hat, muss sie das auf dem rechtsweg durchsetzen.. sonst fällt sie böse auf die fr.... mund.


    iss mir leider mal passiert... der anwalt der gegenseite hat schnell geld verdient... :-(((

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Ist schwierig zu sagen. Per Gericht dauert ewig lange und kostet nur Geld und nerven.


    Desweiteren sollten auch Kosten für die "Lagerung" in deiner Garage oder im Wohnraum angerechnet werden, so summiert sich die ganze Sache ganz schnell ;)


    Und wenn er dann bis Fristende die Sachen nicht abholen, würd ich sie verkaufen - fertig! Wenigstens schriftlich bzw. mündlich würde ich ihm das nochmal mitteilen.

  • ^genau.
    kosten für die lagerung würde ich einfordern.

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    Kontakt per pn.

  • Re: Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?



    Das ist wohl eher ein zwischenmenschliches als eine rechtliches Problem.
    Natürlich ist der Typ noch Eigentümer seiner Sachen.


    Deine Bekannte hat momentan nur den unmittelbaren Besitz an den Sachen. Sie hat jedoch niemals Eigentum daran erlangt.


    Eine Übereignung an einen Dritten ist daher nur im Rahmen des gutgläubigen Eigentumerwerbs nach §§ 932 ff. BGB möglich. Gem. § 932 I 1 BGB kann der Erwerber auch Eigentum vom Nichtberechtigten (= deiner Bekannten) erlangen, ausser wenn er sich nicht im guten Glauben befand (d.h., er beispielsweise Kenntnis davon hatte, dass deine Bekannte gar nicht Eigentümerin der zu verkaufenden Sachen ist oder seine diesbezüglich Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht). Dank ebay sollte die Bösgläubigkeit schon Seltenheitswert haben...


    Allerdings ist ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums an Sachen ausgeschlossen, die gestohlen worden oder verlorengegangen sind und ebenfalls nicht bei Sachen, die dem Eigentümer "sonst abhanden gekommen" sind.


    Gestohlen und verloren scheiden hier aus.
    Sonst abhanden gekommen i.S.v. § 935 I BGB sind die Sachen ebenfalls nicht, da dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an den Sachen nicht unfreiwillig verloren hat (er wurde ja nicht aus der Wiohnung gescmissen, oder?) sondern frewillig aufgab.


    Deine Bekannte könnte rechtlich gesehen die Sachen also an einen Dritten verkaufen, und wenn dieser gutgläubig ist, auch wirksam übereignen.


    Ob Sie das in der Praxis machen sollte, ist die andere Frage.


    Das wird sich der gute Mann nicht ohne weiteres gefallen lassen und muss er auch nicht.


    Diese "Entsorgungsprobleme" sind leider nicht ohne :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?



    Top! :top:
    Was ist denn, wenn wir den "Bekannten" als Untermieter betrachten, Stichwort: Vermieterpfandrecht (562ff.) und dessen Verwertung (1228ff.)?

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