ZitatOriginal geschrieben von flori-joe
Das mit der Entschädigung will ich übrigens nicht verstehen. Wolltest Du den Käufer für sein zweifelhaftes Auftreten entschädigen?
OK... Entschädigen wäre falsch, schon korrekt, da er falsch geboten hatte. Aber wenn er sich wegen den Zusatzkosten aufregt hätte ich es so gemacht. Wie gesagt, jedem das seine. Dem einen gehts ums Prinzip und hängt stundenweise damit rum, der andere löst es halt...