Rumänischer Käufer bei ebay-Auktion

  • Nun hab ich auch mal eine Frage zu ebay:


    Gestern hat eine Rumäne mein Angebot gekauft, er schuldet mir nun insgesamt etwa 120€. Vereinbart war Vorkasse per Überweisung.


    Nicht nur weil ich explizit nur "Versand innerhalb Deutschland" ausgewählt und auch in der Beschreibung nochmal drauf hingewiesen habe, sondern vor allem wegen "Rumänien" bin ich etwas beunruhigt.


    Der Käufer ist ein Nuller, spricht ganz manierlich deutsch, und meint, er hat Verwandte in Deutschland, an die ich die Ware schicken soll.


    Nun schwirrt mir die ganze Zeit eine ungewöhnliche Betrugsmasche im Kopf herum, die relativ unbekannt ist, weil hierbei der Verkäufer der Leidtragende war. Leider finde ich nicht mehr die Details dazu, ich weiss nur, dass das Ganze auf ein Dreipersonenverhältnis hinauslief und damals ein (oder mehrere) Rumäne(n) beteiligt waren.


    Gefunden habe ich jetzt Folgendes:


    http://www.google.de/search?q=…asche+rum%C3%A4nien&hl=de


    ich dachte eigentlich, dass ein Überweisungsauftrag, der bereits ausgeführt wurde, also der Überweisungsbetrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Fehler in der Zuordnung Kontonummer - Begünstigter mal ausgenommen)? Gilt hier für Einzahlungen / Überweisungen aus dem Ausland etwas anderes?
    Wann ist dann eine Überweisung endgültig? Erst bei Rechnungsabschluss?


    Vielleicht weiss von euch jemand mehr...


    Ich hoffe natürlich, dass der Verwandte der Überweisende und der Paketempfänger sein wird...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • 120€ sind verdammt viel Geld für jemanden der in einem ehemaligen Ostblockstaat wohnt, und dass man einen reichen Onkel Sam in Deutschland hat, kann ja jeder behaupten. Wieso bietet er bei der Auktion selber und lässt es nicht die angeblichen Verwandten tun? Ich will ihm ja nichts unterstellen, aber ich würde nochmal höfflich darauf hinweisen, dass die Auktion nur für Deutschland gilt, die Auktion für nichtig erklären lassen, und den Artikel nochmal reinstellen oder an den Zweithöhstbieter der ersten Auktion verkaufen. Oder Du kannst ihm anbieten dass seine Verwandten die Ware abholen kommen und bar bezahlen, aber das werden sie eh nicht machen *schätz*

    I scrutinize therefore I am

  • Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    120€ sind verdammt viel Geld für jemanden der in einem ehemaligen Ostblockstaat wohnt, und dass man einen reichen Onkel Sam in Deutschland hat, kann ja jeder behaupten. Wieso bietet er bei der Auktion selber und lässt es nicht die angeblichen Verwandten tun? Ich will ihm ja nichts unterstellen, aber ich würde nochmal höfflich darauf hinweisen, dass die Auktion nur für Deutschland gilt, die Auktion für nichtig erklären lassen, und den Artikel nochmal reinstellen oder an den Zweithöhstbieter der ersten Auktion verkaufen. Oder Du kannst ihm anbieten dass seine Verwandten die Ware abholen kommen und bar bezahlen, aber das werden sie eh nicht machen *schätz*


    Da geb ich dir natürlich Recht. Vor allem hat die verkaufte Ware eher Sammlerwert. Es war ein Sofortkauf (gibt also keinen Zweithöchstbietenden :D)


    Es gibt unter seinem Namen einen (google zufolge) renommierten Professor, der auch aus der gleichen Stadt wie unter der Kontaktadresse angegeben kommt. Das heisst natürlich gar nichts.


    Mich würde aber mal interessieren, wie die sich (laut dem Artikel) die gebuchten Überweisungen zurückholen können. Es gibt doch genug banker hier :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na, zumindest scheint es so zu sein, dass Überweisungen, die mit gefälschten Überweisungsträgern ausgeführt wurden, von den Banken widerrufen werden können.
    Das stellt dann ja die bei ebay allgemein übliche Vorkasse-Überweisung ganz schön in Frage. :flop:
    Ich denke nicht, dass das nur bei Überweisungen aus dem Ausland so ist, aber zumindest ist gerade bei Geschäften mit Osteuropa die Wahrscheinlichkeit, mit solchen Betrügereien konfrontiert zu werden, deutlich erhöht.
    Vor ein paar Wochen hab ich über ebay mein K700i nach Polen verkauft, weder Name noch Anschrift stimmten mit dem ebay-Mitglied überein, und wer überwiesen hat, weiß ich auch nicht.
    Aber das Geld ist noch drauf...


    Ist jetzt éinfach die Frage, wie mutig Du bist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    120€ sind verdammt viel Geld für jemanden der in einem ehemaligen Ostblockstaat wohnt, und dass man einen reichen Onkel Sam in Deutschland hat, kann ja jeder behaupten.


    OffTopic: Mensch Vampyre, dass die ehemalige Ostblockstaaten inzwischen fließend Wasser und Strom haben ist dir klar? 120 EUR sind für einen gutverdienenden Rumänen auch Peanuts, genauso wie für einen gutverdienenden Deutschen. -> Dein Nick passt ja auch zum Land :D


    Ontopic:


    lass dir das Geld von dem deutschen Verwandten überweisen und du bist dir deines Geldes sicher. Ich habe keine Ahnung ob man internationale Überweisungen rückgängig machen kann.


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Einfach ein paar Tage warten nach Geldeingang und dann von deiner Bank versichern lassen, ob das Geld wirklich fest auf deinem Konto gebucht ist...


  • Nochmal zur Verdeutlichung:


    Der Typ kennt eine gültige Bankverbindung eines Dritten. Er fälscht einen Überweisungsauftrag, welcher das Konto des Dritten belasten und mich begünstigen soll und reicht diesem beim entsprechenden Insitut ein.
    Die ausführende Bank bemerkt die Fälschung mangels Prüfung (bei diesen Summen wird sich da nichts tun, IIRC wird erst ab ~ 1500€ manuell geprüft)nicht und gibt die Überweisung an meine Bank weiter, die den Betrag meinem Konto gutschreibt.


    Laut Girovertrag habe ich ggü. meiner Bank auch einen Auszahlunsganspruch für sämtliche auf meinem Konto eingehenden Überweisungen.


    Nun bemerkt der Dritte die Überweisung von seinem Konto und setzt sich mit seinem Insitut in Verbindung, die Sache fliegt auf.


    Meine Bank hat sich bestimmt in den AGB des Girovertrages vorbehalten, Überweisungen bis zum Rechnungsabschluss im Falle eines bankinternen Irrtums durch Buchung rückgängig zu machen.


    Und schon sind die 120€ wieder weg von meinem Konto :eek:




    Es wird Zeit für einen Eigentumsvorbehalt in meinen Angeboten :eek:


    Ich werde - falls der Bekannte aus D der Überweisende ist - mit diesem nach Gutschrift bei mir nochmal Rücksprache halten, ob er die Überweisung auch tatsächlich veranlasst hat.


    Oder hat jemand eine bessere Idee?


    Scheint alles ein heikles Thema zu sein:


    http://www.rws-verlag.de/zbbda…ILE/Urt03_05/15u13402.htm

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das mit dem Eigentumsvorbehalt nützt Dir natürlich in solchen "Rumänien-Fällen" nur theoretisch was.
    Den kannst Du genauso schlecht durchsetzen wie Deinen weiterhin bestehenden Zahlungsanspruch. Die Ware ist in beiden Fällen faktisch weg.
    Aber das mit dem Girovertrag ist interssant. Ich frage mich, ob es nicht vielmehr Risiko der Bank sein muss, wenn sie gefälschte Überweisungen nicht erkennt und stattdessen ausführt.

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Das mit dem Eigentumsvorbehalt nützt Dir natürlich in solchen "Rumänien-Fällen" nur theoretisch was.
    Den kannst Du genauso schlecht durchsetzen wie Deinen weiterhin bestehenden Zahlungsanspruch. Die Ware ist in beiden Fällen faktisch weg.


    Is klar:D


    Sollte auch nur verdutlichen, wogegen man bei ebay mittlerweile gewappnet sein muss.


    Obwohl: Ich verschicke an einen Deutschen, da muss ich nur schnell genug nach der Stornobuchung vorbeifahren :D


    Evtl. ist der Rumäne sowieso nur Fiktion.



    Zitat


    Aber das mit dem Girovertrag ist interssant. Ich frage mich, ob es nicht vielmehr Risiko der Bank sein muss, wenn sie gefälschte Überweisungen nicht erkennt und stattdessen ausführt.


    Ich wollte es vorhin schon schreiben: Ausbaden muss die Fehler der Banken der Kunde :flop: Von mir aus sollen Sie bei jeder Lastschrift das Vorliegen einer Einzugsermächtigung prüfen, bei jedem Überweisungsauftrag die Unterschrift, und vor jeder Gutschrift die Übereinstimmung Kto-Inhaber und Kto-Nummer.



    Aber dann gäbe es wohl keine kostenlosen Girokonten mehr...


    Die Vorschriften des GwG werden laut eines Spk-EDVlers auch recht locker gesehen :eek:



    Und wenn man dann noch an die phishing-mails in Sachen Postbank und DB in den letzten Tagen denkt: Irgendwas muss mit den Daten ja angestellt werden. Da kommt so eine Dreiecksgeschichte grade recht :rolleyes:


    Naja, ich warte mal ab...

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Oder hat jemand eine bessere Idee?


    Ja, mach es kurz und schmerzlos:
    Gutschrift der Verkausfprovision beantragen und die Auktion wieder einstellen. Ich sollte vor einem Monat etwas nach Sofia (Bulgarien) liefern und hab es so gemacht. Du hast doch extra noch "Versand innerhalb Deutschland" geschrieben und damit ist doch alles geklärt.


    cu
    Thomas

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