handelt hier T-mobile rechtens?

  • Meiner Freundin ist folgendes passiert, was ich für reichlich unseriös von D1 halte, wenn das sogar rechtlich nicht ganz einwandfrei ist:


    Bei ihr stand eine Vertragsverlängerung an, da sie bereits ein neues Handy hatte, lies sie sich auf das Angebot mit Guthaben ein. Gleichzeitig hat Ihr der T-Mobile Mitarbeiter am Telefon einen neuen Tarif vorgeschlagen, nämlich einen Relax Tarif mit Inklusivminuten.


    Der Tarif ist bei Ihr vollkommener Schwachsinn, da sie von den über 8 Stunden nur etwa 1,5 Stunden telefoniert. Ein höheres Gesprächsaufkommen hatte sie lediglich in den beiden Rechnungen davor. Laut Hotline kann sie auch nicht mehr in ihren alten Tarif wechseln, nur in einen anderen Relax Tarif.


    Kann man ohne schriftliche Zustimmung den Vertrag verlängern und gleichzeitig in einen neuen Tarif wechseln, aus dem man nicht mehr herauskommt?


    Welche Möglichkeiten hat man nun?


    Danke für die Hilfe!

  • Das hat nichts mit T-com, sondern mit T-mobile zu tun.


    Außerdem kann ich da nicht ganz folgen, was möglicherweise daran liegt, daß Du den Sachverhalt nur sehr lückenhaft schilderst. Ist der Tarifwechsel durchgeführt oder nur vorgeschlagen worden? Hat sie dem Tarifwechsel zugestimmt?

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • ist auf T-Mobile geändert.


    Sie hat telefonisch der Vertragsverlängerung mit dem Tarifwechsel zugestimmt.


    Da aber so ein Tarif sehr viele Klauseln beinhaltet, wie z.B. kein weiterer Wechsel möglich und die ganzen neuen Verbindungspreise, finde ich es sehr merkwürdig, dass ein Tarifwechsel nur auf dem telefonischem Wege möglich ist.

  • Erstens:
    Mündliche Verträge bzw. Vertragsänderungen sind (von Ausnahmen abgesehen) wirksam.


    Zweitens:
    Der Haken liegt in der Beweisführung. Soll heißen: Wenn T-Mobile im Streitfall behauptet, dass der alte Vertrag geändert wurde, müssen sie das beweisen. Da es nichts schriftliches gibt, könnte das nur durch die Zeugenaussage des Hotliners geschehen.


    Das bedeutet aber: Gerichtsverfahren, Hotliner muss bei Gericht als Zeuge anlatschen, und das alles bei einem Streitwert zwischen Null und lächerlich.


    Ich glaube nicht, dass sich T-Mobile darauf einlassen würde.


    Meine Empfehlung: Nach der ersten Rechnung T-Mobile anschreiben, was das soll - muss wohl Missverständnis sein - blah blah blah. Falls die auf stur schalten: Rechtsanwalt.


    Ist sicher nicht die ganz feine Art, aber auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil ;)

  • Wenn T-Mobile die Tarife eigenmächtig ändert, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch der Zustimmung zum Tarifwechsel kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian


    Sie hat telefonisch der Vertragsverlängerung mit dem Tarifwechsel zugestimmt.

    Dann - man verzeihe mir meine Deutlichkeit - ist sie selbst schuld. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Christian


    finde ich es sehr merkwürdig, dass ein Tarifwechsel nur auf dem telefonischem Wege möglich ist.

    Wie kommst Du denn darauf? :confused:


    Ein Tarifwechsel ist sowohl telefonisch, als auch im T-Punkt, und auch online über den T-mobile-Kundenservice möglich (für den man sich allerdings freischalten lassen muß).

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Danke für die Antworten!


    Ich halte es grundsätzlich für nicht all zu knapp unseriös wenn man einen Vertrag am Telefon "empfohlen" bekommt, der weder dem Telefonieverhalten zu gute kommt noch einen Wechsel in das Tarifmodel zulässt, dass eigentlich geeignet wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian


    Ich halte es grundsätzlich für nicht all zu knapp unseriös wenn man einen Vertrag am Telefon "empfohlen" bekommt, der weder dem Telefonieverhalten zu gute kommt noch einen Wechsel in das Tarifmodel zulässt, dass eigentlich geeignet wäre.

    Das ist unbestritten, wenn auch T-mobile hier noch etwas sanfter vorgeht als Vodafone. Letztlich liegt es aber in der Verantwortung des Kunden, einen solchen Vorschlag zunächst abzulehnen und um Rückruf zu bitten, sich dann über die Tarife zu informieren, und beim Rückruf der Hotline entweder andgültig abzulehnen oder den neuen Tarif anzunehmen. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Deshalb schützt das BGB ja gerade durch die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag die Verbraucher, die via. Telefon u.a. geradezu überrumpelt wurden.
    Deine Freundin kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht gar länger widerrufen, da ich davon ausgehe, daß sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde und daher die Frist noch nicht läuft.

    ...

  • Ich denke, sie sollte vom Widerrufsrecht gebrauch machen.
    Ich komme nur sehr ungern mit dem Argument daher, dass ihre erste Sprache nicht Deutsch ist. Wenn mir Vertragsmodalitäten am Telefon nicht in meiner Muttersprache heruntergerasselt werden, dann stimme ich eventuell auch zu, wenn ich die letzten Jahre keine Probleme mit dem Anbieter hatte.
    Nochmals danke für die Antworten.

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