Umsatzsteuervoranmeldung ?!

  • Hallo, ich habe seit März 2004 ein Nebengewerbe angemeldet.


    Das Finanzamt möchte nun die Umsatsteuervoranmeldung.


    In den ersten Monaten hatte ich nur Kosten und keinen Umsatz.


    Die Umsatzsteuervoranmeldung MUSS ich trotzdem machen - habe beim Finanzamt nachgefragt; einer Erklärung zu Dezember 2004 wurde widersprochen.


    Ok! Ich trage nun Überall 0,00 € ein (keine Umsätze = keine UST)


    Was ist mit der von mir gezahlten Vorsteuer (für Büromaterial, EDV) ? Trage ich die ein? Oder verrechne ich die erst in den Monaten wo ich Umsätze habe?


    Freue mich auf Euere Antworten!


    LG Larry

  • Wenn du Kosten mit Umsatzsteuerausweis hattest, dann kannst du die als Vorsteuer abziehen. Also 0 - Vorsteuer.


    Du bekommst das dann vom FA erstattet.

  • Umsatz hast du auf jeden Fall gehabt, deine Kosten nämlich. Nur war der Umsatz eben negativ und so bekommst du unter Umständen Geld vom Finanzamt wieder selbst wenn du dort nie etwas an Umsatzsteuer eingezahlt hast. Solltest es allerdings nicht übertreiben, irgendwann wirst du mal gefragt warum du überhaupt ein Gewerbe hast wenn du gar kein Gewinn machst - bis dahin bewegst du dich aber absolut legal, laß dir aber auf jeden Fall von einem Steuerberater oder ähnliches helfen - der holt dir noch eine Menge mehr Geld heraus (und kostet leider auch ...).


    Sandro der dem Steuerberater gerade 600 € schuldet aber sehr viel mehr vom Finanzamt zurück erhält ...

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Hallo Larry,


    du musst ab März 2004 für jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen, egal ob du Umsatz hast oder nicht.


    Wenn du keinen Umsatz hast, trägst du auf der Vorderseite nichts ein (Name, Steuernummer und Kreuz sollten schon sein); die Vorsteuer aus deinen Kosten kommen in Zeile 55 auf der Rückseite. Ein Guthaben wird dir vom Finanzamt dann erstattet.



    Gruß


    Dagmar
    (von Beruf Steuertussi) :D



    Noch 2 Tipps:


    1. Hast du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt? Dann brauchst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung erst einen Monat später abgeben.


    2. Wenn dein Umsatz unter EUR 125.000 liegt, solltest du beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragen. Bsp.: du schreibst im Juli eine Rechnung, bezahlt wird die aber erst im August. Normalerweise musst du den Umsatz bei Rechnungslegung anmelden - also Juli. Bei Ist-Versteuerung wird der Umsatz erst bei Zahlung angemeldet - also August.



    Bei weiteren Fragen einfach melden.

  • Die 125.000 € gelten für die meisten Unternehmen in Weistdeutsdland, in Ostdeutschland wäre es bis 2006 sogar bis zu 500.000 € Umsatz möglich.


    Für Versorgungsbetriebe und andere Sonderunternehmen gibt es wieder Ausnahmen.

  • Ich will ja nicht klugsch***ern, aber EUR 500.000 Umsatz-Grenze in Ostdeutschland gilt nur bis 31.12.2004!

  • Imho sollte die 500.000 EUR Grenze zwar zum 31.12.2004 auslaufen, aber imho wurde sie bis zum 31.12.2006 verlängert. Könnte höchstens sein das die Verlängerung dann doch nicht geklappt hat. Aber das waren meine letzten Infos.


    Zur Form: Einfach mal bei deinem Finanzamt nachfragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!