Rechtsfrage: Erbe


  • Habt ihr euch evtl. untereinander geeinigt?


    Anders könnte ich mir die Aufteilung nicht erklären...


    Ich habe zur Zeit folgendes "Problem":


    Meine Mutter starb im Dember 2003 und ihr Ehemann (nicht mein Vater) hatte ihr vorher 50% seines Grundstücks inkl. Haus überschrieben. Im Testament ist mein "Stiefvater" als Alleinerbe bestimmt, mir steht aber ein Pflichtanteil zu und um eben selbigen streite ich mich gerade über Anwälte... :rolleyes:


    Greetz


    Laika

  • Moment!!
    Das Erbe von meiner Mutter ist auch hier nicht bedacht!!!
    Also wir 3 Kinder haben auf unseren Erbanspruch ( d. h. Haus und Geld unserer Eltern ) 1994 als meine Mutter verstarb verzichtet, wir hätten damals einen Anspruch auf Pflichtanteil gehabt und wir haben in nicht genutzt. Unser Vater kann also machen " Was er will" mit Haus und Geld!!
    Aber das was unsere Mutter geerbt hätte geht an uns Kinder.

    Wolli-Holzwurm

  • D.h. unser Vater der seinen Schwiegervater z. t. versorgt hat stand nicht in der Erbfolge und bekam dann auch null. Jeder der verheiratet ist sollte mal ins Stammbuch schauen dort steht auch etwas über die Erbfolge.
    Es ist wirklich sinnvoll auch schon in jungen Jahren ein Testament zu machen
    denke ich !!!

    Wolli-Holzwurm

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Interessant wäre noch zu wissen, ob Deine Großeltern seinerzeit ein gemeinsames sog. Berliner Testament verfasst haben, in dem sie sich beispielsweise gegenseitig als Alleinerben und als Erben des Letztversterbenden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen eingesetzt haben. Dies hätte Deine Oma nämlich nach dem Tod Deines Opas nicht mehr ändern können und Du wärst, als Abkömmling Deines Vaters Erbe zu 1/2.


    Ja, sie haben so einen "Ehevertrag" in dem dies wie von dir beschrieben steht (wurde auch vom Amtsgericht mitgeschickt)! Aber dieser wurde nach dem Tod meines Opas 2001 in dem neuen Testament meiner Oma widerrufen.....


    Ist das etwa nicht rechtlich?

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Ja, sie haben so einen "Ehevertrag" in dem dies wie von dir beschrieben steht (wurde auch vom Amtsgericht mitgeschickt)! Aber dieser wurde nach dem Tod meines Opas 2001 in dem neuen Testament meiner Oma widerrufen.....


    Ist das etwa nicht rechtlich?



    Auch ich bin RA. Habe schon ein paar Nachlasssachen hinter mir, Ob man einen entsprechenden "Vertrag" widerrufen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab...



    Mein Rat: Geh unbedingt zu einem Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht und lass Dich beraten (Tip: Eine Erstberatung für Verbraucher darf nicht mehr als 190,-- EUR zuzügl. Auslagenpauschale und MWST kosten, wenn der RA nach dem RVG, also dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet!).


    Grüße,
    Tom

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Ja, sie haben so einen "Ehevertrag" in dem dies wie von dir beschrieben steht (wurde auch vom Amtsgericht mitgeschickt)! Aber dieser wurde nach dem Tod meines Opas 2001 in dem neuen Testament meiner Oma widerrufen.....


    Ist das etwa nicht rechtlich?


    Das lässt sich oftmals nur durch Auslegung des tatsächlich Gewollten endgültig ermitteln. Du solltest wirklich mal mit allen Unterlagen, die Du hast zu einem RA Deines Vertrauens gehen und Dich beraten lassen.
    Ein solches gemeinsames Testament ist nach dem Tod eines Ehegatten jedoch nur in Einzelfällen und unter ganz engen Voraussetzungen vom überlebenden Ehegatten wirksam änderbar. Deshalb würde ich von hier aus erstmal davon ausgehen, dass dieses gemeinsame Testament wirksam ist, nicht das spätere Deiner Oma.
    Dann bist Du gemeinsam mit Deiner Tante Erbe zu je 1/2.
    Das ändert die Lage dann natürlich gewaltig: In diesem Fall solltest Du auf jeden Fall überprüfen, ob im Ergebnis ein positives Erbe dabei rauskommt und andernfalls Deinen Erbteil ausschlagen. Dafür hast Du aber 6 Wochen Zeit.


    Und wenn das wirklich so ist, und Du nur durch diese Diskussion hier drauf gekommen bist, gibst Du mir einen aus! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    ...Im I-Net gibt es unzählige Hinweise, aber leider auch erschreckende Fehlerquoten.


    Genau wie bei Anwälten!


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Genau wie bei Anwälten!


    Gruß


    Pitter


    *räusper*


    Ich wage zu bezweifeln, dass die Warscheinlichkeit einer falschen Information durch Internetinhalte "genau" so hoch ist, wie die Falschberatung durch einen Rechtsanwalt. Immerhin darf im Netz jeder seinen Senf einstellen, anwaltlich beraten hingegen nur der, der zumindest zwei Examina bestanden hat. Da in Deutschland Volljuristen ausgebildet werden und eine Spezialisierung bereits in der Ausbildung nur eingeschränkt möglich ist, wird jeder Jurist schon mal über erbrechtliche Fragen nachgedacht haben. Selbst der Rechtsanwalt, der nicht als erbrechtlicher Spezialist gilt, kann die Frage des Threaderstellers beantworten. Zur Not kann er sie nachlesen, da er zumindest weiß, wo er nachzulesen hat - bestimmt nicht im Internet!


    Wie zumeist, lohnt auch in diesem Fall der Gang zum Anwalt! Allein auf diesen zwei Seiten ist schon wieder viel "Halbwahrheit" zu finden.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    ....Selbst der Rechtsanwalt, der nicht als erbrechtlicher Spezialist gilt, kann die Frage des Threaderstellers beantworten. Zur Not kann er sie nachlesen, da er zumindest weiß, wo er nachzulesen hat....


    Wenn er denn bereit ist, zuzugeben das er etwas nicht sofort weiß und nachschlagen muss. Leider gibt es zu viele Zeitgenossen (in allen möglichen Berufen) die zu sowas nicht in der Lage sind und dann einfach irgend etwas behaupten. Leidtragender ist dann der Kunde.


    Deshalb muss man sich, so meine Lebenserfahrung, in wichtigen Dingen zuvor selbst ein wenig kundig machen bevor man sich beraten lässt. Sonst wird man nicht be- sondern verraten.


    Gruß


    Pitter


    P.S. Besonders unangenehm in diesem Zusammenhang sind mir bisher Anwälte und Menschen, die in der Baubranche arbeiten, aufgefallen.

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