Rechtsfrage: Erbe

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Wenn man im Testament nicht berücksichtigt wurde, ist man kraft dieser Verfügung vom Erbe ausgeschlossen. ;)


    Jau, ich hatte es so verstanden, daß kein Testament existiert und die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, klarer :apaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe


    Der Pflichtteil berechnet sich in Geld aus dem saldierten Nachlass. War der Erblasser überschuldet, kommt da Null raus. Weniger geht nicht!


    Also ich habe zur Zeit einen ähnlichen Fall, andem ich beteiligt bin! Nach Informationen meines Anwaltes erbt man sowohl Vermögen als auch Schulden! Sollte Das Haus also irgendwie belastet gewesen sein wäre man verpflichtet für diese Belastung einzustehen! Deswegen ist es ja wichtig zu klären, ob es ein "positives" oder "negatives" Resultat geben kann, sollte das Erbe angenommen werden!

  • Als ERBE erbt man natürlich auch die Schulden.
    Als Pflichtteilsberechtigter ist man aber ja gerade KEIN Erbe. Man hat lediglich einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben. Und dieser Betrag kann nicht negativ werden. Das ist echt so!

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Als ERBE erbt man natürlich auch die Schulden.
    Als Pflichtteilsberechtigter ist man aber ja gerade KEIN Erbe. Man hat lediglich einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben. Und dieser Betrag kann nicht negativ werden. Das ist echt so!



    Bist Du Jurist der wieso widersprichst Du so hartnäckig meinem Anwalt? Ich selber bin nur Pflichtteilsbeteiligte und musste mich mit dem Thema auseinandersetzen...

  • Dann sag Deinem Anwalt, er hätte keine Ahnung. Wenn Du nicht Erbin bist, sondern lediglich Deinen Pflichtteil forderst, kann Dir definitiv nichts passieren. Da die anderen Nachlassgläubiger Vorrang haben, kann Dir im schlimmsten Fall passieren, dass Du (weil nachrangig) leer ausgehst. Mit Forderungen an Dich herantreten können sie nicht. Du bist ja gar nicht Rechtsnachfolger des Verstorbenen, sondern hast wie gesagt lediglich einen Anspruch gegen die Erben, wie die anderen Gläubiger auch.

  • Das ist so wohl nicht so ganz richtig.


    Der Pflichtteilerbe kann "normaler" Erbe werden, wenn die voherigen Erben das Erbteil ausschlagen. z.b. wg. Schulden.


    Ein guter Anwalt mit Interessenschwerpunkt Familienrecht kann da viel bewegen. Im I-Net gibt es unzählige Hinweise, aber leider auch erschreckende Fehlerquoten.

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Der Pflichtteilerbe kann "normaler" Erbe werden, wenn die voherigen Erben das Erbteil ausschlagen. z.b. wg. Schulden.



    Das ist ja jetzt Blödsinn!
    Wie Du es nennst "normaler Erbe" wird man auch, wenn man seinen Pflichtteil NICHT verlangt und alle anderen Erben ihr Erbteil ausschlagen.
    Und dann kann man ebenfalls sein Erbteil ausschlagen und zwar wiederum völlig unabhängig davon, ob man seinen Pflichtteil verlangt hat oder nicht.


    Man kann auch als Erbe das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen (macht in ganz wenigen Fällen Sinn, die zu erläutern jetzt sicher zu weit ginge).


    Jedenfalls kann man nicht durch Verlangen des Pflichtteils unfreiwillig zum Erben werden, da bleib ich bei. Und damit sehe ich das Verlangen des Pflichtteils grundsätzlich als ungefährlich. (Bringt jedoch sicher oft Ärger in der Verwandschaft, aber das war ja hier nicht gefragt)

  • Hallo!!
    Bei mir war es so:
    Ich habe 2 Geschwister!
    Meine Mutter starb 1994!
    Hat 1 Bruder!
    Opa ( Vater von meiner Mutter) starb 2000!


    Kein Testament!!!


    Haus und Kapital zus. ca, 150000 DM.


    Der Bruder meiner Mutter bekam 75000 DM
    Meine Geschwister und ich je 25.000 DM.
    (es waren nicht so glatte Beträge!!!Aber die Aufteilung stimmt!!!)


    Also ich denke schon das dir Pflichtanteil als "Abkömmling deines Vaters" zusteht!

    Wolli-Holzwurm

  • Kein Testament = gesetzliche Erbfolge --> Du bist Erbe.
    Testament, in dem ein gesetzlicher Erbe nicht berücksichtigt ist --> Pflichtteilanspruch --> Anspruch gegen die Erben, ist selbst kein Erbe


    Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied :)

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