Rechtsfrage: Erbe

  • Hallo,


    ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen.


    Meine Oma ist vor 1 1/2 Monaten verstorben und nun habe ich ihr Testament
    übersandt bekommen.
    In dem Ihre Tochter als Vollerbin steht.
    Mein Vater ist im Dezember 2001 verstorben, dieser stand vorher mit im Testament, dieses wurde aber geändert.


    Nun zu meiner Frage: Steht mir ein Pflichtteil zu?


    Im Prinzip müsste ich ja als nächster Abkömmling für meinen Vater stehen oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Wie hoch ist mein Pflichtteil? Das Reinerbe beträgt lt. Testament (von 2001) 200.000€
    Ist da das Haus meiner Oma dort schon mit eingerechnet?


    Wenn ich einen Anspruch auf einen Pflichtteil habe, an wen muss ich mich wenden?
    An meine Tante oder an das Amtsgericht? Oder doch lieber zu einem Anwalt?


    Schonmal vielen Dank!


    Gruß,
    René

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Mensch Du stellst hier Fragen ;)
    Nimm das Testament, und geh zu einem Anwalt oder Rechtspfleger, oder sprich mit Deiner Tante (?).
    Erbrecht ist sehr komplex, da werden die Laien hier kaum helfen können.
    Sollte ein Jurist unter den TTlern sein, braucht der sicher auch genauere Infos, ob das Haus extra aufgeführt ist, oder nicht.

  • Hallo,


    wie wäre es mit google? das fördert zum Beispiel dieses Ergebnis.


    Edit: Dir steht als Enkel kein Pflichtanteil zu. (wie gerade nochmal nachgelesen nach Posting von sendelisteffm).


    Du solltest aber versuchen, dich vernünftig mit Deiner Tante zu einigen, wenn euer Verhältnis gut ist. Des weiteren sollte erstmal abgeklärt werden, ob es ein "positives" oder "negatives Erbe ist...


    Was alles in dem Testament enthalten ist kommt auf die Formulierung an! Sind spezielle Dinge aufgeführt?


    Greetz


    Laika

  • Die Tochter wäre auch nach der gesetzlichen Erbfolge die alleinige Erbin gewesen. Im Testament steht nichts anderes.


    Warum solltest Du also was kriegen?


    laika


    Der Enkel kriegt nur was, wenn sich kein höherrangiger Verwandter findet, der was erbt.


    Also angenommen, alle Kinder sowie der Ehemann sind verstorben und im Testament ist ein dritter als Erbe eingesetzt.

  • Da Dein Vater nicht mehr lebt, wirst Du als Abkömmling in Deinem Stamm nicht von einem näheren Pflichtteilsberechtigten verdrängt und Dir steht ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzl. Erbteils.
    Mal angenommen, Dein Vater und Deine Tante waren die einzigen Kinder Deiner Oma und Du das einzige Kind Deines Vaters. Dann würdest Du ohne Testament die Hälfte erben, Dein Pflichtteilsanspruch wäre also 25%.
    Die 200.000 € haben nicht viel zu sagen, wenn das Testament notariell beurkundet wurde, dienten die wohl eher der Gebührenberechnung. :D


    Interessant wäre noch zu wissen, ob Deine Großeltern seinerzeit ein gemeinsames sog. Berliner Testament verfasst haben, in dem sie sich beispielsweise gegenseitig als Alleinerben und als Erben des Letztversterbenden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen eingesetzt haben. Dies hätte Deine Oma nämlich nach dem Tod Deines Opas nicht mehr ändern können und Du wärst, als Abkömmling Deines Vaters Erbe zu 1/2.

  • Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Da Dein Vater nicht mehr lebt, wirst Du als Abkömmling in Deinem Stamm nicht von einem näheren Pflichtteilsberechtigten verdrängt und Dir steht ein Pflichtteilsanspruch zu.


    Stimmt offensichtlich, da, was ich übersehen habe, auch Enkel nach BGB zu Erben erster Ordnung gehören.


    Erbrecht

  • Ich würde da allerdings auch, wie schon gesagt, überprüfen ob es sich um ein positives oder negatives Erbe handelt. Da kann man sich auf Lebzeiten was einhandeln :rolleyes:


    Gruss


    Dexter

  • Also, aus eigener Erfahrung kann ich dir nur einen Tip geben:
    Erbrecht soll angeblich der komplizierteste Teil des Jurastudiums sein. Ich denke nicht, dass man dir hier in einem Telefonforum helfen kann.
    Also, ab zum Anwalt . Sollten es tatsächlich €200.000 sein wirst du seine €2.000 Rechnung auch noch vertragen können.


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Einen Pflichtteil bekommt man nur, wenn man Kraft einer Verfügung vom Erbe ausgeschlossen wurde (= "enterbt wurde"). klick oder klick


    Wenn man im Testament nicht berücksichtigt wurde, ist man kraft dieser Verfügung vom Erbe ausgeschlossen. ;)



    Zitat

    Ich würde da allerdings auch, wie schon gesagt, überprüfen ob es sich um ein positives oder negatives Erbe handelt. Da kann man sich auf Lebzeiten was einhandeln


    Der Pflichtteil berechnet sich in Geld aus dem saldierten Nachlass. War der Erblasser überschuldet, kommt da Null raus. Weniger geht nicht!

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