Genau das Thema hatten wir in einer der letzten Vorlesungen in der Uni. Hier der Auszug aus den AGB´s von O2:
Zitat4.4 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen kann aus technischen oder betrieblichen Gründen,
insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an
bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf
Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte.
Durch diese Passage sichert sich O2 ab. Du kannst einzig auf Kulanz hoffen.