o2 - Sonderkündigungsrecht bei null Empfang?

  • Genau das Thema hatten wir in einer der letzten Vorlesungen in der Uni. Hier der Auszug aus den AGB´s von O2:

    Zitat

    4.4 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen kann aus technischen oder betrieblichen Gründen,
    insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an
    bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf
    Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte.


    Durch diese Passage sichert sich O2 ab. Du kannst einzig auf Kulanz hoffen.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • und wie sähe das aus wenn der "Blubberblasenverein :) " auf die Idee käme im großem Rahmen das T-Mobile Netz zu barren und man dadurch von Vollabdeckung auf Kein Netz mehr rutscht?

    Derzeit im Einsatz:
    T-Mobile (Complete Mobil L)
    Vodafone (Arcor SIM Festnetz Flat)

  • Ist doch hier im Ruhrgebiet zeit X Jahren der Fall, flächendeckend kein D1, gesperrt, und außerhalb der Städte gibts massig Funklöcher. Muss man halt mit Leben, man weiss es ja vorher, oder nen andres Netz wählen. Auch die meisten U-Bahnen hier haben kein O2, aber D1, was natürlich auch gesperrt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom Paris TK
    und wie sähe das aus wenn der "Blubberblasenverein :) " auf die Idee käme im großem Rahmen das T-Mobile Netz zu barren und man dadurch von Vollabdeckung auf Kein Netz mehr rutscht?


    Gibt es im GSM-Bereich nicht auch eine Quote für die Netzabdeckung, die ein Netzbetreiber erreichen muß? Ich meine das mal gehört zu haben, daher dürfte sich IMHO diese Frage für die Bubble-Männeken nicht stellen.


    Gruß


    muli

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