Frage zwecks "Wandlung" eines Handys bei Vodafone

  • Oh man, nich noch so ein Zweifler... (@ galahad13)


    ;)


    Glaub es bitte einfach! Es ist so. Hab halt keinen Glücksgriff mit den Dingern gemacht.


    Es gibt halt ab und zu mal so ne Extreme wie in meinem Fall.
    Akzeptiers bitte einfach und zweifel nich dran wie manch andere vor dir.
    Ich weiß selber das das alles komisch klingt!
    :)



    @ tüte:


    Das t610 steht zur zeit bei 398 € ohne vertrag (1 € mit vertrag).
    Also würde ich ne wandlung machen. und wenn das handy, was ich mir dann hole zB. 700 @ kostet (ohne vertrag), müsst ich dann nur noch 302 € Differenzbetrag zahlen und schon hätt ich das handy!


    Hab ich das jetz so richtig verstanden!?

    PSYCHO+LOGICAL-RECORDS
    "Where It's Logical To Be A Psycho!"

  • das hast du so weit richtig verstanden, ABER:


    1. kostet das t610 398,- MIT rucksack (preis ohne rucksack weiß ich nicht)


    2. zählt der preis des t610 zum zeitpunkt des vertragsabschlusses, nicht heute.

  • ohne rucksack denk ich mal so 396, maximal 390 €, Euro. Da das bestimmt ein derbe billiger rucksack is.
    :)


    Wie soll ich'n da aber herausfinden wieviel das ding bei vertragsabschluss gekostet hat???
    Da könn die hunde mich do voll über's ohr hauen!?
    :mad:

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  • Necro:


    du hast doch sicherlich noch die ursprüngliche Rechnung von dem T610.
    Auf dieser sollte, neben dem bezahlten Preis von 79,95, auch der "wirkliche" Preis drauf stehen.

  • Der sieht aber meines erachtens nach nich grade "toll" aus.


    Und ich bezahl kein geld für nen rucksack um dann werbung für nen NB zu machen. Nein Danke!
    ;)

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  • @ tüte:


    Echt!?
    :confused:
    Muss ich glatt mal gucken wenn ich von Arbeit heim bin.


    Danke für den Tipp.
    Muss ich dann auch die ganzen andren´Tauschbeläge von den t610's davor mitnehmen oder ham die das bei meiner "akte" alles drin stehen?

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  • tüte: also das mit dem sog. "Koppelgeschäft" kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Würde das nicht auch heissen, wenn mir das Handy gestohlen wird würde der Vertrag auch hinfällig sein ??? Leider hab ich grad keine Quelle zur Hand aber ich habe auch schon Urteile gelesen bei denen festgelegt wurde das Erwerb des Handys (auch zum Sub-Preis) und Vertragsabschluss als getrennte Geschäfte zu sehen sind... :confused:


    Necro: Der Rucksack ist Geschmackssache. Aber ich sag mal wenn du dir Klamotten kaufst oder einen Rucksack z.B. von Nike kriegst du den wohl nicht für den Preis und qualitativ ist der Nike auch nicht besser... Und du machst genauso Werbung für den Hersteller.... ;)

  • Nike is für mich dann aber auch ne marke. Und VF is nich wirklich was für markenbewusste Menschen...


    ;)


    Wer das nich weiß, das der was kostet denkt, du bist'n Typ, der von Werbegeschenken lebt...


    ;)


    Oder würdest du ne knallrote Hose anziehen, wo auf der Arschtasche fett VODAFONE gedruckt is...!?


    :p

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    "Where It's Logical To Be A Psycho!"

  • Necro:


    die tauschbelegen mußt du im zweifelsfalle mitnehmen.




    FraDi:



    ja, es sind definitiv 2 getrennt geschäft!
    aber halt ein koppelgeschäft: 2 getrennt geschäfte die zusammengekoppelt sind.
    alleine schon weil oft anzunhmen ist das der (subventionierte) kaufpreis für ein bestimmtes handy die kaufentscheidung "welche anbieter und welchen vertrag" stark beeinflusst.
    und nein, im diebstahlsfalle ist das was anderes.
    hier liegt ja kein verschulden, nichtmal ein mitwirken des handyvertragspartners vor.

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