ZitatOriginal geschrieben von reinsch
baba_akber: Wie sah denn die "gehörige Diziplinarstrafe" aus? Vielleicht lohnt sich das schummeln doch.
Hätte er damals nicht bei Zugfest rumgegröllt, wie er denn sich vom Marsch drücken konnte wäre, die Sache wohl nie harausgekommen. Unglückleicher Weise war während des Gesprächs der stellv- Zugführer anwesend. P.P.
7 Tage Bunker + 4 Wochenden GvD-Dienst und 150 € Strafe. Da ist er erstmal glimpflich davon gekommen. Aber da es ja eine Straftat nach WStrG war, ging das Ganze auch an die höheren Instanzen. Wie es ausgegangen ist, weiß ich es nicht, weil die Grundi fertig war und ich dann nichts mehr über ihn gehört habe.
Bei Selbstverstümmelung kennt die BW kein Pardon.