Widerrufsrecht CallYA

  • Gestern ist mein Nokia 3410 CallYa geliefert worden. Ich habe die Nummer zur Aktivierung gewählt, damit die 15 € Startguthaben freigeschaltet werden. Jetzt möchte ich das Handy doch nicht behalten und zurückgeben. In den Agbs des Vodafone-Shops steht, dass das nur geht, wenn man das Handy noch nicht benutzt hat. Zählt jetzt die Aktivierung schon als Benutzung? Ich habe ja weder Gespräche angenommen noch mein Startguthaben angerührt!


    Stefan

  • Zu deiner Frage: Ja, die Aktivierung ist so gesehen eine Benutzung und eine Rückgabe wird nicht möglich sein.


    Verkaufen kannst Du es aber in einem grossen Online Auktionshaus.

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Meine Mail an Vodafone:
    Ich habe gestern mein Noka 3410 CallYa bekommen. Ich habe es aktiviert,
    aber weder einen Cent von den 15€ Startguthaben vertelefoniert, noch
    Anrufe empfangen. Kann ich nun den Kauf noch widerrufen?



    Die Antwort von Vodafone:
    Guten Tag


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Wenn Sie das Handy noch nicht benutzt haben, haben Sie die Möglichkeit
    das Handy innerhalb von 14 Tagen zurück zusenden.



    :confused: Irgendwie bin ich mit dieser Antwort so schlau wie vorher. Oder ist das eine klare Zusage, dass ich rückgabeberechtigt bin? Möchte ja nicht das Handy zurückschicken und dann mitgeteilt bekommen, dass ich das garnicht durfte und dann noch das Porto für´s Hin-und-Herschicken übernehmen.

  • Das ist doch ne klare Aussage, daß Du nicht rückgabeberechtigt bist! Wenn Du die Karte aktiviert hast, hast Du das Handy doch dafür benutzt, oder nicht?

  • So klar ist das für mich aus der Antwort nicht zu schließen. Warum haben die dann nicht so was wie "Die Rückgabe ist ausgeschlossen, da Sie Ihr Handy bereits aktiviert haben." geschrieben?

  • Weil die teilweise vorgefertigte Textbausteine verwenden.


    Deshalb steht auch kein Name unter der Mail sondern Vodafone Team,
    dient lediglich dazu dass man keinen von denen wegen einer Falschaussage
    zu fassen bekommt. Meine Meinung .. die können schreiben was sie wollen, die werden nicht umtauschen wollen.


    Find das auch richtig so - ich erwarte beim Kauf ja auch ein Neugerät und keines, das schon mal wie lange auch immer im Gebrauch war.



    MFG

  • Ups, hab was wichtiges in der Mail überlesen: Ein Stück abgesetzt nach der Antwort steht die Rücksendeaddresse und wie ich das Handy zurücksenden muss. Ist das nicht indirekt eine Bestätigung, dass ichs zurücksenden darf? Ansonsten hätten die sich das ja sparen können, den Absatz zu schreiben!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kannis2
    Ups, hab was wichtiges in der Mail überlesen: Ein Stück abgesetzt nach der Antwort steht die Rücksendeaddresse und wie ich das Handy zurücksenden muss. Ist das nicht indirekt eine Bestätigung, dass ichs zurücksenden darf? Ansonsten hätten die sich das ja sparen können, den Absatz zu schreiben!?



    Du hast den Pin aufgerubbelt und damit hast du verloren. Punkt Ende Aus.

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